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§ 170, heutiges Urteil des Amtsgerichtes
Nappo schrieb:2. Der Bedarf der Kinder war nie gefährdet. Im mütterlichen Haushalt finden monatlich mehrere tausend Euro Einzug seitens des Steuerzahlers (Beamte)
Das betrifft und hat nichts mit der Frage nach dem Bedarf zu tun!

Nicht bedürftig ist ein Kind, wenn es aus eigenem Vermögen seinen Unterhalt bestreiten kann.

Vorstehend könnten die Einnahmen der KM darauf hinweisen, dass sie (die Mutter) und nicht Du unterhaltspflichtig ist.

Voraussetzung für die Unterhaltspflicht ist:

a) die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, § 1602 Abs.1 BGB.
Sie entfällt nicht schon dann, wenn die Mutter, von der das Kind betreut wird, vermögend ist (dazu unten), vielmehr erst, wenn das unterhaltsberechtigte Kind über ein selbständiges Einkommen oder über ein Vermögen verfügt, dessen Erträge zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs ausreichen, § 1602 Abs.2 BGB, ferner ....
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Na jetzt hast Du ja Erfahrung und wenn es unser Anwalt ist auf jeden Fall einen guten Anwalt.

Mach Dich aber darauf gefasst, dass er in den ersten beiden Instanzen gar nichts oder wenig sagt, weil er vor das OLG will.

Das will er nicht, weil dann sein Honorar größer ist, sondern weil er die Entscheidung des OLG herbei führen will, auch was das Verfahren aus dem Jahr 2011 betrifft.

Ich rechne mit einem Wiederaufnahmeverfahren für das erste Urteil gegen Dich.

Also vor Gericht außer zu den Personalien gar nichts sagen. Das ist Sache unseres Anwaltes.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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(17-07-2012, 15:11)Nappo schrieb: sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzogen zu haben, so dass der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten gefährdet war oder ohne Hilfe anderer gefährdet gewesen wäre. ...
Trotz Kenntnis dieser Verpflichtung erbrachte er in dem angegebenen Zeitraum lediglich Teilzahlungen in Höhe von insgesamt 300 € monatlich, obwohl er zur Zahlung des Unterhaltsbetrages in voller Höhe in der Lage gewesen wäre, ...
Seit wann ist denn bei 300 € monatlich der Lebensbedarf für zwei Kinder gefährdet ??
https://t.me/GenderFukc
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Petrus schrieb:Seit wann ist denn bei 300 € monatlich der Lebensbedarf für zwei Kinder gefährdet ??
die Frage: "Warum/ wieso nicht?" ist vermutlich zielführender. Wink
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Ich glaube, da braucht man nicht viel zu sagen:

Etweder genuesslich die OLG Urteile zum 170er (mittlerweile koennen wir uns hier damit erschiessen) dem Richter vorlegen, was er zu tun hat, wenn er dich verurteilen will und nichts weiter sagen, also Klappe halten und sich nicht aeussern!!!

Oder gleich sagen, das dies hier ausser einem Freispruch nichts anderes als ein "Provinzdurchgangsgericht" ist und vor dem OLG erst gestoppt werden kann!

Dann Ohrhoehrer auf und gute Musik hoeren und freundlich immer wieder mal in die Runde schauen, freches grinsen ist auch genehm.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Zitat:Dann Ohrhoehrer auf und gute Musik hoeren und freundlich immer wieder mal in die Runde schauen, freches grinsen ist auch genehm.
... und nicht vergessen: unter'm Tisch am Glied spielen!
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Jetzt hat mein Anwalt dem gericht ein Schreiben gesendet und sich als Pflichtverteidiger bestellt.
Ob die das wohl ablehnen können? So wie ich den Haufen hier kenne.......
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(21-07-2012, 07:54)Rumpel schrieb: Können die ablehnen.
Dann haste ein PKH-Ablehnungsprozeß.

Das ist nicht Zivilrecht, sondern Strafrecht. Wegen Mutwilligkeit kann also nicht abgelehnt werden.

Da muss das Gericht schon mit anderen Gründen aufwarten.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Ich dachte, dieses Mal hänge ich mir noch eine Fleischwurst um den Hals - sozusagen als Phallus-Symbol.
Und ein Schild auf dem steht : Ich gehe in Berufung ! Damit dieses Mal meine Absicht auch bis zum Richter ankommt und
Er nicht wieder behauptet, Er hätte was von einem Rechtsmittelverzicht gehört.
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fleischwurst um den hals, das wäre die ultimative form des zivilen widerstandes! wenn man das konsequent durchzieht, kommt man in jedem fall in die medien Smile
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(21-07-2012, 15:45)Nappo schrieb: Ich dachte, dieses Mal hänge ich mir noch eine Fleischwurst um den Hals - sozusagen als Phallus-Symbol.
Und ein Schild auf dem steht : Ich gehe in Berufung ! Damit dieses Mal meine Absicht auch bis zum Richter ankommt und
Er nicht wieder behauptet, Er hätte was von einem Rechtsmittelverzicht gehört.
Ich würde gleich zu Anfang höflich darum bitten, eine Erklärung zur Sache abgeben zu dürfen:

"Um Mißversändnisse zu vermeiden, behalte ich mir das Recht vor, Rechtsmittel gg die Entscheidung des Gerichts einzulegen!
Ich bitte sehr darum, diese Erklärung ins Protokoll aufzunehmen."
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(22-07-2012, 15:16)Ibykus schrieb: Ich würde gleich zu Anfang höflich darum bitten, eine Erklärung zur Sache abgeben zu dürfen:
"Um Mißversändnisse zu vermeiden, behalte ich mir das Recht vor, Rechtsmittel gg die Entscheidung des Gerichts einzulegen!
Ich bitte sehr darum, diese Erklärung ins Protokoll aufzunehmen."

Da diesmal ein Anwalt dabei ist, hoffe ich doch, dass es nicht nötig sein wird.

Der Anwalt weiss was er tut. Im Gegensatz zu allen anderen kenne ich ihn persönlich.

@Nappo

Du bist in besten Händen. Er macht das schon.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Am 23.09. habe ich einen erneuten Termin wegen dem 170er beim Amtsgericht. Wie oben erwähnt, kommt mein Anwalt dieses Mal auch.

Heute bekomme ich Post vom Amtsrichter, ( ich hatte ja schon mal ein Verfahren in 2011 in dem ich verurteilt wurde - der Fall ist bekannt ), ich solle ihm mitteilen, wieviel Unterhalt ich von Mai 2012 bis heute gezahlt hätte.

Muß ich das ? Ich habe eigentlich keine Lust. Ich hatte ihm schon vor Wochen einen Brief geschrieben, in dem stand, dass ich leider leider beim Psycho war und außerdem bei der ARGE und außerdem Er mir doch mal ein lauschiges Plätzchen im Knast frei halten solle, damit ich ihn los wäre. Tja, daraufhin kam nichts.

Ich vermute, Er will mich schnell vorher noch verknacken bzw. verarschen und die Bewährungsauflagen aufheben. Denke ich da richtig ?
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als angklagter MUSST du gar nichts.
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Verurteilter! ;-) ??? . Brief bezieht sich auf das Urteil (Bewährungsblabla) aus 2011
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du schreibst doch von einem neuen termin?!
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Ja, also ich hatte ja das Verfahren im Juni 2011. Dann bin ich gleich danach wieder angezeigt worden, weil 300 € war der Madame zu wenig.
Dann hat man das erneute Verfahren aufgenommen und der Termin hierzu ist am 21.09.12

Im Mai bin ich zur ARGE zwecks Auffüllung , Arbekitsvermittlung , Umschulung etc. Kann man natürlich vergessen. Naja, sie zahlen u.a. wenigstens derzeit meine KV und ich konnte meinem Anwalt noch was vorlegen. Dann war ich noch beim Psycho-Doktor ....

Jetzt kam nur ein kurzer Brief ( auf den ich nicht antworten werde, das habe ich jetzt beschlossen ) , ich solle dem Gericht mitteilen, was ich seit Mai an Unterhalt gezahlt hätte.

Ihr könnt mich jetzt für bekloppt halten, aber : Ich habe nichts bezahlt, weil ich dieses System nicht mehr unterstütze. Ich hatte nicht mal genug um meine Rechn. zu begleichen, während die Ex und Ihr Mann 5 Mille aufwärts im Monat haben. Es besteht dort keinerlei Bedürftigkeit und ich zhale nicht aus Prinzip in eine Beamtenfamilie, "nur weil man das eben so tut". Außerdem war ja sowieso nichts da.

Zusätzlich sind mir seitens der KM seit 1 Jahr die Kinder entzogen. Und da man mich erneut anzeigte, obwohl ich 300 Euro zahlte, habe ich meine Zahlungen eingestellt, von Geld, dass ich nicht habe.

Ich habe daher beschlossen, im Zweifel lieber 3 Monate in den Bau zu gehen. Dann bin ich nämlich dieses Urteil erst mal durch Absitzen der Strafe los. Und wenn es nicht so kommt. Noch besser.
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dann sollen die doch erstmal ihre bedürftigkeit nachweisen. als beamtin bekommt die für kinder doch eh schon zuschläge.

wieso bist du das erste mal verurteilt worden.
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Ich bin kein Jurist-

aber tritt da nicht so etwas wie Strafklageverbrauch ein? Du bist wegen Unterhaltspflichtverletzung rechtskräftig verurteilt, richtig? Wieso kann dann die Staatsanwaltschaft wegen des gleichen Tatbestandes eine zweite Anklage erheben?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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nee, das ist ein anderer zeitraum.
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Als Angeklagter kannst du schweigen und brauchst ausser deinen Personalien keine Angaben zu machen.

Und diesesmal, nappo, bis zum OLG hoch!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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(17-08-2012, 09:16)iglu schrieb: dann sollen die doch erstmal ihre bedürftigkeit nachweisen. als beamtin bekommt die für kinder doch eh schon zuschläge.
das ist für die Bedürftigkeit kein Maßstab.

Aber die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung könnte entfallen, wenn die KM (als anderer Verwandter i.S.d. 1603 BGB) leistungsfähig ist, ohne ihren eigenen Selbstbehalt zu gefährden.
Möglicherweise muss sie bei entsprechender Einkommensschieflage zw Mutter und Vater (mind. das doppelte Einkommen) zum Betreuungsunterhalt auch den Barunterhalt leisten!
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sag ich doch.
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