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§ 170, heutiges Urteil des Amtsgerichtes
#76
In meinem Protokoll/Urteil war es doch auch so; die Richterin hat Sachen
behauptet die in keinster Weise der Wahrheit entsprachen

Viel Glück
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#77
(11-07-2011, 07:43)Ibykus schrieb: mal sehen, wie DAS ankommt ...

Zum Rechtsgewährungsanspruch gg die Justiz (Art. 19 IV GG): HIER

na bitte - es geht doch!
Gestern erhalte ich den Umgangsbeschluss (... für die beantragte Umgangserweiterung sieht das Väterentsorgungstribunal keinen Grund), der natürlich beim OLG angefochten wird.

(Und heute erhalte ich vom OLG den Beschluss über die Beschwerde gg die Abweisung des SR-Antrages.
Muss ich noch von der Poststelle abholen).

Ein Dienstaufsichtsverfahren wird's trotzdem geben wegen der unbearbeiteten Zwangsgeldanträge der KM aus 2009!

Tongue


@Nappo
Wenn Du Hilfe und/ oder Unterstützung brauchst ....
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#78
Nehme ich gerne entgegen Ibykus!
Mir reichts! Müsste wissen, wie man in unserem Land endlich gegen solche Richter vorgehen kann.
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#79
@Flüchtling : Eigentlich eine gute Idee. Aber in unserem Land ist doch nicht einmal mehr auf die Presse Verlaß. Die jubeln doch nur mit der Regierung und verarschen das Volk in dessen Auftrag.

Die Presse geht auch nur noch an die Themen ran, die politisch korrekt sind und die Journalisten Karriere nicht gefährden.
Wer will denn da in die Presche springen, für einen bösen Mann ,der sich um den Unterhalt drückt und die armen Kinderlein nun nichts mehr zu essen haben? So kommt es dann am Ende wieder raus.....

An wen sollte man schon schreiben? Dir örtliche Presse mir ihren Volontären die auf der Dorfkirmes ein Interview machen? Oder die Bild?

Habe mit Denen auch schon so meine (schlechten) Erfahrungen gemacht.

Danke aber für's Daumen drücken, Flüchtling! ;-)
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#80
Die Boulevard-Presse macht aus Deinen ihr zur Verfügung gestellten Informationen eine Story, in der Du Dich nicht wieder erkennst.
Anschließend -soweit die Reporter in rechtliche Streitigkeiten als Zeugen vernommen werden- beruft man sich auf das Presserecht und verzichtet zugunsten der Staatskasse auf die Geltendmachung seiner Auslagen (hab's selber erleben dürfen).

Nappos Weg ist der aus meiner Sicht einzig richtige.
Hilfe kommt nicht aus dem Gesetz und schon gar nicht von denen, die es anwenden, sondern von der Solidarität der betroffenen Väter.

Je mehr und je dreister Recht verletzt wird, je mehr Väter wird es geben, die sich dagegen zu wehren bereit sind.

Leider muss er auch immer wieder mit Querfeuer aus den eigenen Reihen rechnen, wie die Erfahrung zeigt ausgerechnet von Vätern, die ihren Karren mit Schmiere allein nicht mehr aus dem Dreck ziehen können und laut um Hilfe zu schreien zu feige sind.
(was -das sei hier gleich dabei gesagt- kein konkreter Vorwurf ist, sondern als Realitätsbeschreibung verstanden werden soll)

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#81
- Beschwerde Gerichtspräsident?
- Verwaltungsgericht ?
- EU Menschenrechtsgerichtshof?


Verwaltungsgerichte sind im Allgemeinen dazu da den Mist den die Verwaltung fabriziert, im Sinne der Regierenden gerade zu ziehen.
Mit dem OVG und Landesverfassungsgericht in Koblenz habe ich
da schon entsprechende Erfahrungen gemacht.
Auf Recht hoffen kann man (besonders in RP) erst wieder beim BVerwG
Ich denke, mal vorsichtig ausgedrückt, Verwaltungsrichter haben ein sehr spezielles Rechtsverständnis.
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#82
stimmt, vergesst es mit der Presse.
Live or Die...Make Your Choice
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#83
(27-07-2011, 09:18)Fluechtling schrieb: stimmt, vergesst es mit der Presse.
Das kann ich in dieser Pauschalität nicht bestätigen.
Klar muß Mann aufpassen, wem man sich anvertraut und vor allem wie.
In einem völlig angefressenen Zustand zu berichten, wäre sicher nicht der richtige Zeitpunkt.

DIE Presse gibt es mE nicht. Berichte von desolaten Jugendämtern zB stoßen durchaus auf Interesse.

Erfahrene Leute raten aber dazu, sich nur dann an die Presse zu wenden, wenn der Rechtsweg abgefrühstückt ist. Mit der Presse geht es sehr stark in die politische Dimension mit ganz eigenen Spielregeln.

Es gibt durchaus noch seriösen Journalismus - auch wenn man ihn suchen muß.
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#84
Zunächst mal in die Sache ein rechtliches Problem. Ob sich die Presse überhaupt für lügende Richter in einem unwichtigen Verfahren interessiert? Hinzu kommt ein Glaubwürdigkeitsproblem: Dass Richter rotzfrech lügen, den Gerichtssaal als Ort des Rechtsbruchs, Rechtsbeugung, Betrugs besudeln glaubt einem doch erst einmal keiner. Für die Öffentlichkeit spielt sich hier ein querulatorischer Kleinkrimineller auf. Die Realität des sogenannten "Rechts", wie wir Trennungsväter sie tatsächlich erleben wurde doch seit je her sorgfältig unter der Decke gehalten, damit die Mächtigen weiter ungehemmt schalten und walten können.

Die grössten Kriminellen sind die "Rechts"vertreter, die grössten Diebe die Banker.
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#85
p, das ist doch klar, daß die Presse nicht die Superinstanz oder die verlängerte Werkbank im Gerichtssaal ist.

Wichtiger und interessanter für die Presse könnten die Folgen einer desolaten Rechtsprechung sein. Warum nicht das Kindeswohl unsererseits thematisieren.

ME läuft die mediale Aufarbeitung des Murkses in Richtung Legislative, weg von der Judikative.

Klar ist das ein rechtliches Problem, nur, was willst Du bei Gericht erreichen, wenn schon des Gesetz Murks ist und den Ideologen Tür und Tor öffnet.
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#86
(15-06-2011, 13:03)Nappo schrieb: Vorwurf : Unterhaltspflichtverletzung/Ich hätte durch meine selbständige Tätigkeit meinen Unterhalt (Mindestunterhalt für meine beiden Töchter) viel zu gering und teilweise gar nicht gezahlt.

Ja, ja, diese bösen Väter...

Zitat:Richter : Ich müsse massenhaft Bewerbungen vorlegen um meine Bemühungen nachweisen zu können einen Arbeitsplatz zu bekommen, der ausreichend gut bezahlt wird.

Sorry, aber das Strafverfahren muss lauten: Weisen Sie mir nach, dass ich mich nicht ausreichend um einen Job bewerbe und das ich bewusst Stellenangebote ausschlage.

Zitat:Außerdem hat man mir unterstellt, ich hätte weitere Einkünfte die ich nicht angeben würde. Was nicht bewiesen werden konnte - und weil es auch so nicht ist !!!

Beweis durch Behauptung... Auch nicht schlecht...

Zitat:Den Unterhalt habe ich in voller Höhe zu zahlen, egal wie. Das würde auch nicht interessieren. Der Geetzgeber sähe das so vor.

Die Richterin kennt das Gesetz nicht...

Zitat:Habe meine Anwältin angerufen. Die legt jetzt Berufung beim Landgericht Koblenz ein.

Das solltest du wohl machen. Dieses "Urteil" kann keinen Bestand haben...

Hatte mich gestern erst auch vor Gericht wegen §170 verantworten müssen:
Immerhin hat der Richter kein Urteil gesprochen, sondern will was "prüfen". Kurzum: Ich arbeite, verdiene aber nicht genug.
Der Vorwurf lautet also: "Ich könnte, wenn ich nur wollte..." Bis zu 2500 netto könnte ich ja verdienen...

Eigentlich ging die ganze Verhandlung nur auf "Schlechtes" Gewissen usw. Ich habe den Richter als mir das zu blöde war wie folgt unterbrochen: "Herr Richter, wollen wir die Phantasie mal beiseite lassen und uns mit den Fakten, wie sie im Strafprozess nunmal gefordert werden, auseinandersetzen."

Irgendwann war es dem Richter auch zu blöde und er forderte die "Schlussplädoyers":
Staatsanwalt bezeichnete mich folgerichtig als "uneinsichtig", der nicht will.
Ich durfte ja auch ein Schlussplädoyer halten. Das lautete in etwa wie folgt:
Ich kritisierte die Staatsanwaltschaft, die ohne Beweise ein Verfahren eröffnet nur mit unbewiesenen Behauptungen und unhaltbaren Unterstellungen - die StA fordert ein Strafmaß ohne Grundlage. Das Gericht kritisierte ich aufgrund der Untätigkeit, formale
Grundsätze für die Urteilsfindung einzuhalten. So kritisierte ich mein (fiktives) Unterhaltsurteil, welches das Gericht gar nicht ungeprüft übernehmen darf, auch wurde die Bedürftigkeit der Kinder nicht festgestellt und die (meine) aktuelle Leistungsfähigkeit ist nicht vorhanden (ich verdiene rund 1050 Euro netto). Ein Job "irgendwo" muss mir bewiesen werden, sofern ich diesen ablehne (was ich getan habe und auch nicht tun werde). Ich verwies darauf, dass wir hier im Strafrecht sind und nicht in der Möchtegernrechtsabteilung eines Familiengerichts.
Ich führte fort, dass alleine schon diese Grundsätze nicht ausreichen, eine Verurteilung gemäß §170 StGB durchzuführen, weitere Punkte hebe ich mir für die eventuelle Revision auf.
Ich beantragte, dass Verfahren einzustellen.

Für die "Möchtegernrechtsabteilung" kassierte ich postwendend eine Ermahnung des Richters.

Das Gericht hat kein Urteil gesprochen, sondern will noch was prüfen.

Ich merkte schon, dass dem Richter die Galle hochkam:
1. Redete ich die ganze Zeit höflich aber bestimmt auf Augenhöhe.
2. Lenkte ich das Gespräch aus der "Phantasiezone" heraus.
3. Hat die StA wirklich keine Beweise, alle Unterlagen habe ich ordnungsgemäß eingereicht und war durchweg auskunftsfreudig.
4. Weiß der Richter sehr wohl, dass bei dem gewünschten "kurzen Prozess" nichts anderes herauskommt, als dass das Urteil in den nächsten Instanzen zerfetzt werden wird.

Nur Mut und nichts gefallen lassen

CoolerJohnny





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#87
(09-08-2011, 18:49)coolerJohnny schrieb: Immerhin hat der Richter kein Urteil gesprochen, sondern will was "prüfen".
§ 260 Abs. 1 StPO : dann ist die Hauptverhandlung noch nicht geschlossen und ich würde noch schnell Beweisanträge stellen, bevor das Urteil verkündet wird.
In der Hauptverhandlung hat der Angeklagte das Letzte Wort.

Der Ermahnung wegen
Zitat:"Möchtegernrechtsabteilung"
hättest Du sofort widersprechen müssen und 10 Väter als Zeugen dafür benennen sollen, dass familienrechtliche Entscheidungen überwiegend sachfremd motiviert sind und in diesem Sinne auch nicht grundlos den eingelegten Rechtsmitteln nicht standhalten.





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#88
Hallo,

was für Beweisanträge denn?

Gruß
CoolerJohnny
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#89
na, irgendwelche!
Die Beweisaufnahme wird doch Möglichkeiten gegeben haben...
Einkommen der KM wegen 1603 II 3 oder ärztliche Atteste.

Aber ich würde mir doch eine derartigen Verhandlungsführung nicht gefallen lassen!
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#90
(09-08-2011, 21:05)Ibykus schrieb: na, irgendwelche!
Die Beweisaufnahme wird doch Möglichkeiten gegeben haben...
Einkommen der KM wegen 1603 II 3 oder ärztliche Atteste.

Aber ich würde mir doch eine derartigen Verhandlungsführung nicht gefallen lassen!

Die Verhandlungsführung habe ich mir auch nicht gefallen lassen, was der Richter und Staatsanwalt wohl in meinem Schlussplädoyer deutlich vernommen hatte (immerhin wurden die von einem juristischen Laien kritisiert)...

Aber weitere Anträge? Warum und wozu?
Der Richter muss nunmal ein Urteil fällen müssen. Da gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Auf der wackeligen Beweisführung und der Behauptung "Beim Arbeitsamt sind soundsoviele Stellen als XYZ" und dann könnte man XXXX verdienen...
2) Das Verfahren einstellen...

Bei 2) wäre das zu erwarten und entspräche auch meinem Rechtsempfinden.
Bei 1) habe ich ein wenig Aufwand aber bin guter Dinge, dass dieses Urteil in den nächsten Instanzen eingesackt wird. Und dann nenne ich aber auch Ross und Reiter und publiziere das im Internet...

CollerJohnny



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#91
(09-08-2011, 18:49)coolerJohnny schrieb: alle Unterlagen habe ich ordnungsgemäß eingereicht und war durchweg auskunftsfreudig.

In einem Zivilprozess ist das sicherlich richtig, aber nicht in einem Strafprozess. Da liegt die Beweispflicht bei der Staatsanwaltschaft und da hat der Beklagte keine Mitwirkungspflicht.

Interessant ist auch die Frage, inwieweit die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht nachgekommen ist, eine mögliche Unschuld des Beklagten zu ermitteln.


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#92
(09-08-2011, 21:33)coolerJohnny schrieb: 1) Auf der wackeligen Beweisführung und der Behauptung "Beim Arbeitsamt sind soundsoviele Stellen als XYZ" und dann könnte man XXXX verdienen...
2) Das Verfahren einstellen...

Bei 2) wäre das zu erwarten und entspräche auch meinem Rechtsempfinden.
Bei 1) habe ich ein wenig Aufwand aber bin guter Dinge, dass dieses Urteil in den nächsten Instanzen eingesackt wird. Und dann nenne ich aber auch Ross und Reiter und publiziere das im Internet...

CollerJohnny
vor 1) wird er sich hüten. Denn dann muss er den Ursachenzusammenhang beweisen.

Und 2) ist m.W. nur im Wege des Beschlusses mit Deiner Zustimmung und der der StAschaft (hier bliebe dann noch die Genehmigung) möglich.

Im Urteil kann das Gericht nur bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses einstellen (§ 260 Abs. 3 StPO).

Dem Gericht bleibt eigentlich nur noch, Dich frei zu sprechen.
Und weil das so ist, läßt es Dich "zur Strafe" noch zappeln.
Und das würde ich ihm versalzen!

Bin wirklich gespannt, wie das endet!

Ibykus

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#93
@coolerJonny

Zitat:Hatte mich gestern erst auch vor Gericht wegen §170 verantworten müssen:

Wenn Dir das Urteil schriftlich vorliegt, würde ich es gerne in der Rubrik "Gerichtsurteile" (natürlich unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) nachlesen.

Glaubst Du, Du kriegst das hin?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#94
Wie ja auch im Forum gepostet, hatte ich den Richter wegen Rechtsbeugung und Nötigung angezeigt. Heute kam die Antwort der Staatsanwaltschaft, die ich Euch nicht vorenthalten will :

"Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen.

Der erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung nach § 339 des Strafgesetzbuches ist unbegründet. Diese Vorschrift verlangt eine vorsätzliche Beugung des Rechts. Selbst eine fehlerhafte Anwendung von Rechtsvorschriften reicht alleine nicht aus. Es ist nämlich nicht Sinn und Zweck der Strafnorm des § 339 StGB, grundsätzlich jede gerichtliche Entscheidung einer Sachprüfung durch die Staatsanwaltschaft zu unterziehen. Dies kommt nur bei elementaren Verstößen gegen die Rechtspflege in Betracht, wobei der Täter sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben muß, was vorliegend nicht ansatzweise festzustellen ist. Anhaltspunkte dafür, dass diese hohen Anforderungen erfüllt sein könnten, sind der Strafanzeige und ergänzend von hier aus beigezogenen und ausgewerteten Sachakte ..... Staatsanwaltschaft Koblenz nicht zu entnehmen.
Das von dem Anzeigeerstatter geschilderte Verhalten des Richters ist angesichts der Protokollierung unter Berücksichtigung der dienstlichen Stellungnahme des Richters auch nicht als Nötigung im Sinne des § 240 StGB zu ahnden. Nach § 240 StGB macht sich strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Mit welchem Übel ihm gedroht worden sein soll, schildert der Anzeigeerstatter nicht, lediglich seine Mutmaßung dazu."

......

Es ist schon ein Knaller. Genau die Schilderungen in der Strafanzeige zeigen eindeutig, dass eben die verworfenen Vorwürfe zutreffend sind. Aber eine Krähe hackt ja der Anderen bekanntlich kein Auge aus.
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#95
Zitat:Es ist nämlich nicht Sinn und Zweck der Strafnorm des § 339 StGB, grundsätzlich jede gerichtliche Entscheidung einer Sachprüfung durch die Staatsanwaltschaft zu unterziehen.
schreib ihm zurück:
Die dem § 339 StGB zugrunde liegende ratio legis ist scheinbar insbesondere auch, Richter und Richterinnen bei willkürlicher Rechtsanwendung vor Strafverfolgung zu schützen.

Er könne deswegen den Paragrafen aus seinem Gesetzeswerk herausreißen und als nicht geschrieben betrachten.

Denn das Problem liegt ja nicht in der Tatbestandserfüllung der Straftat (die ist nämlich entgegen der Rechtsauffasung "Deines" StA schnell erfüllt), sondern in der Beweisbarkeit des Vorsatzes, der zwar schon in seiner einfachsten Form als dolus eventualis ausreichend ist und mit dem man in der Praxis ansonsten wenig "Federlesen" macht, den man aber bei 339 eben sehr genau nimmt und bei dem man sich hinsichtlich seiner Abgrenzung zur Fahrlässigkeit regelmäßig für Letzteres entschließt!
Das ist nur eine Frage der Argumentation (für Juristen eine Kleinigkeit!).

Vom Grundsätzlichen her ist das ok.
Es führt aber bei Delikten, die Vorsatz erfordern jedenfalls dann zur Straflosigkeit, wenn das Interesse an der Strafverfolgung -wie vorliegend- eher gering ist.



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#96
(28-08-2011, 15:21)Nappo schrieb: So lange ist das Urteil des Amtsgerichtes auch rechtsgültig. Urteil wurde ja gepostet. Der Sachstand ist also ganz kurz erklärbar. Unterhalt zahlen oder Knast.....

Zahlst Du dann, oder wartest Du täglich darauf, dass die grüne Minna vor der Tür steht?

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#97
Nappo schrieb:So lange ist das Urteil des Amtsgerichtes auch rechtsgültig. Urteil wurde ja gepostet. Der Sachstand ist also ganz kurz erklärbar. Unterhalt zahlen oder Knast.....

Rechtskräftig ist es erst, wenn der Instanzenweg nicht eingeschlagen wird oder die Frist dazu verstrichen ist.
Vorher passiert gar nichts.

Ibykus
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#98
So Jungs,

da ich endlich mal bisschen Zeit habe, gebe ich auch meinen Senf zu den Thema ab.
Und hier muss ich folgendes zitieren von Johnny:

Zitat:Ich merkte schon, dass dem Richter die Galle hochkam:
1. Redete ich die ganze Zeit höflich aber bestimmt auf Augenhöhe.
2. Lenkte ich das Gespräch aus der "Phantasiezone" heraus.
3. Hat die StA wirklich keine Beweise, alle Unterlagen habe ich ordnungsgemäß eingereicht und war durchweg auskunftsfreudig.
4. Weiß der Richter sehr wohl, dass bei dem gewünschten "kurzen Prozess" nichts anderes herauskommt, als dass das Urteil in den nächsten Instanzen zerfetzt werden wird.

Nur Mut und nichts gefallen lassen

Das ist genau die richtige Strategie wobei Punkt 3 umgebaut werden muss und so lauten sollte:

3. Hat die StA wirklich keine Beweise, als Angeklagter muss ich auch keine Beweise (in diesem Fall Unterlagen) fuer meine Unschuld einreichen und Auskunft muss ich ebenfalls nicht geben.

Es ist mir gelinde gesagt Schleierhaft, warum es immer noch ueberwiegend Leute gibt, die denken, sie muessten bei dem 170er kleinbeigeben und "mitarbeiten" oder soagr ihr Schuld einstehen. AUF KEINEN FALL SOLLTE MAN DIES TUN!
Ich habe bis jetzt noch nicht ein einziges OLG gesehen, das die Verurteilung wegen dem 170er vom Amtsgericht bestaetigt hat. Bis jezt wurden alle Urteile bei den Revisionen beim OLG immer wieder aufgehoben.

Deswegen sollte man sich im Internet (oder hier) schon mal einige Urteile von den OLGs inkl. Aktenzeichen aufschreiben und dies in seiner eigenen Verhandlung einfliesen lassen oder im "schlusswort" des Angeklagten bekannt geben (auf Protokollierungspflicht hinweisen). Dann weiss der Richter wenigstens, das du als Angeklagter Bescheid weisst und dich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen wirst und das kann er dann nicht mehr so einfach ignorieren.
Ansonsten ist die Strategie von Johnny genau richtig und davon von mir ein BRAVO. Das zelebriere ich schon lange und wer meine Beitraege gelesen hat, weiss, das ich schon lange vorher (Stellungnahme gegenueber der StA) geschossen habe und somit schon eine Verhandlung im Keim erstickt wurde.

Bei einem Strafverfahren muss einem die Schuld bewiesen und nicht irgendwelche Behauptungen zu einem Schuldspruch fuehren. Und wichtig ist auch, das man hoeflich, aber bestimmt und zielstrebig dem Richter und der StA klar macht, das man Bescheid weiss und auf keinen fall nachgeben wird.

gelichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#99
(29-08-2011, 05:14)gleichgesinnter schrieb: Bei einem Strafverfahren muss einem die Schuld bewiesen und nicht irgendwelche Behauptungen zu einem Schuldspruch fuehren.
Die Schuld muss Dir nicht bewiesen werden - die wird einfach indiziert, wenn keine Entschuldigungsgründe vorliegen; ebenso die Rechtswidrigkeit!

Das Komplizierte am 170 StGB ist sein Tatbestand, der in allen Einzelheiten vorliegen muss und der auch vom Vorsatz getragen sein muss.

Dem Angeklagten die objektive und subjektiveTatbestandserfüllung schlüssig nachzuweisen ist das Problem, worum es geht.

Und insofern hast Du vollkommen Recht: Das Kleinbeigeben oder Anerkennen sollte man grundsätzlich vermeiden.

Es ist Aufgabe des Gerichts, nachdem es die Hauptverhandlung eröffnet hat, die Voraussetzungen für eine Verurteilung zu schaffen.

Wir helfen ihm dabei natürlich nicht.

Denn unsere Aufgabe liegt im Gegenteil: wir arbeiten daran, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein falscher Angeklagter vor ihm sitzt:

richtige Angeklagte wären bspw. die Denunzianten!


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(29-08-2011, 05:14)gleichgesinnter schrieb: Es ist mir gelinde gesagt Schleierhaft, warum es immer noch ueberwiegend Leute gibt, die denken, sie muessten bei dem 170er kleinbeigeben und "mitarbeiten" oder soagr ihr Schuld einstehen.
Es ist allerdings Aufgabe des eigenen Anwalts, den Mandanten darauf hinzuweisen. Wenn dieser das nicht macht, ist er unbrauchbar.
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