17-06-2011, 19:25
(17-06-2011, 19:16)blue schrieb: Im @Ibykus-Fall könnte eine Art Trotz(re)aktion von denen zu erwarten sein.
Den Trotz können sich die berobten Betrüger hinten reinstecken.In 99,9% aller Fälle besteht überhaupt keine tragfähige Begründung für etwas anderes wie Freispruch. Sollten da einer dieser Figuren rechtsbeugerischen Trotz zeigen, werden eben die anderen Instanzen bemüht. Trotz beim Amtsrichterlein sieht man übrigens in der Revisionsinstanz selten gerne.