09-08-2011, 21:51
(09-08-2011, 18:49)coolerJohnny schrieb: alle Unterlagen habe ich ordnungsgemäß eingereicht und war durchweg auskunftsfreudig.
In einem Zivilprozess ist das sicherlich richtig, aber nicht in einem Strafprozess. Da liegt die Beweispflicht bei der Staatsanwaltschaft und da hat der Beklagte keine Mitwirkungspflicht.
Interessant ist auch die Frage, inwieweit die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht nachgekommen ist, eine mögliche Unschuld des Beklagten zu ermitteln.