03-11-2011, 20:32
Hallo! Ich mal wieder! Es wird wieder spannend. Soeben habe ich mit Campers' und meinem Anwalt telefoniert.
Die Ex-Keule hat schon wieder neuerlich Anzeige nach § 170 erstattet, da die erste Anzeige sich auf einen begrenzten Zeitraum bezog.
Naja, nun weiß ich ja wie es geht.....
Wider einem "Vergleichsvorschlag" der Gegenseite, dass sie sich auf eine bestimmte Summe einlassen würden, die derzeit auch gezahlt wird, hat sie nun wieder mehr verlangt.
Mein Anwalt legt jetzt zivilrechtlich Unterhaltsklage ein um eine "seriöse Berechnung" des Unterhaltes zu erreichen und die Akte der Staatsanwaltschaft bezüglich der neuen Anzeige ist "wohl noch nicht geöffnet".
Weiterhin teilte Er mit, dass das OLG aufgrund unserer Beschwerde gegen den nicht erfolgten Rechtsmittelverzicht, nicht einmal eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bzw auch eine erneute Stellungnahme des Richters anforderte. Sie stützt sich also ALLEINIG auf die ursprüngliche Aussage des Richters.
Aber gut, dass Camper's und mein Anwalt wirklich mal los legt........
Die Ex-Keule hat schon wieder neuerlich Anzeige nach § 170 erstattet, da die erste Anzeige sich auf einen begrenzten Zeitraum bezog.
Naja, nun weiß ich ja wie es geht.....
Wider einem "Vergleichsvorschlag" der Gegenseite, dass sie sich auf eine bestimmte Summe einlassen würden, die derzeit auch gezahlt wird, hat sie nun wieder mehr verlangt.
Mein Anwalt legt jetzt zivilrechtlich Unterhaltsklage ein um eine "seriöse Berechnung" des Unterhaltes zu erreichen und die Akte der Staatsanwaltschaft bezüglich der neuen Anzeige ist "wohl noch nicht geöffnet".
Weiterhin teilte Er mit, dass das OLG aufgrund unserer Beschwerde gegen den nicht erfolgten Rechtsmittelverzicht, nicht einmal eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bzw auch eine erneute Stellungnahme des Richters anforderte. Sie stützt sich also ALLEINIG auf die ursprüngliche Aussage des Richters.
Aber gut, dass Camper's und mein Anwalt wirklich mal los legt........