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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#4
(25-06-2011, 13:45)c schrieb: also rechtlich gesehen, hiesse das doch, das es überhaupt bereits eine gerichtliche Lösung gegeben hat.

Nein, wieso? Ihr könnt euch jederzeit einigen, natürlich auch dann, wenn vorher noch kein Richter beteiligt war. Oder wenn vorher eine andere Einigung existierte. "Gerichtliche Billigung" heisst nur, dass eure Einigung noch einen Haken vom Richter bekommt.

(25-06-2011, 13:45)c schrieb: Andererseits, könnte es vielleicht sein, dass das Gericht unsere Lösung ablehnt?

Sitten- oder rechtswidrige Vereinbarungen wird er sicherlich ablehnen.

(25-06-2011, 13:45)c schrieb: Nichtrechtlich, also psychologisch und so, gesehen, gibt es mir vielleicht ein etwas größeres Sicherheitsgefühlt

Die psychologische Wirkung ist der grösste Vorteil der Sache.
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von p__ - 25-06-2011, 14:46

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