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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#7
ich weiß nicht, wie man da am Besten vorgeht.
Ich würde das Teil zum Gericht schicken und beantragen, dass das FamGericht diesem Vergleich zustimmt und die Klausel gem. § 89 II FamFG hinzu fügt.
Das Gericht wird's vermutlich der KM schicken und um kurze Stellungnahme bitten.

Von derartigem Unsinn rate ich ja auch immer ab. Du siehst ja, was dabei rauskommt. Es geht solange gut, bis die KM durch irgendetwas die Gute Laune verliert um dann rum zu zicken.

Besser ist es, bei Umgangsproblemen sofort das FamGericht anzurufen und einen konkreten Umgangsrechtantrag zu stellen....

.... Da weiß man, was man hat!

Stattdessen: JA, Mediatoren und diese ganze sich am Kindeswohlhandel eine goldene Nase verdienende Helferindustrie unbedingt meiden.

Du verlierst dadurch kostbare Zeit und hängst irgendwie immer wie eine Marionette an den Fäden der KM.

Vergiß das mit den Schadensersatzansprüchen!
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von Ibykus - 25-06-2011, 19:48

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