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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#13
O.k., danke für Eure Antworten.
Der Grund weshalb ich mir überhaupt darüber Gedanken mache, ist, dass es über ein Jahr nach der Trennung noch keine Einigung wegen des Unterhalts gibt. Ich zahle KU nach Düsseldorfer Tabelle und auch BU. Diesen aber nicht nach dem Mediationsvorschlag, der mir mehr oder weniger diktiert worden ist, sondern nach der Stellungnahme meines Rechtsanwaltes. Das schmeckt der KM natürlich überhaupt nicht und belastet unser Elternverhältnis seit ca. einem halben Jahr.
Der Grund, warum wir hier noch nicht weiter sind, ist auch, dass wir seit Anfang des Jahres auf einen Kostenbescheid vom Jugendamt warten, bzgl. unserer Tagesmutter (Diese gilt jetzt offiziell als vom JA vermittelt und wird vom JA bezahlt und wir sollen eben einen Elternbeitrag an das JA zahlen. (Dieser Vorgang zeigt doch schon sehr schön, was von diesem Laden zu halten ist)).
Ich habe also Bedenken, dass der Streit um Unterhalt sich ggf. auf den Umgang auswirkt bzw. möchte, wenn ich mir meinen Umgang schon kaufen muß, soviel wie geht herausfeilschen.
Jetzt noch meine Anschlußfrage:
Kann ich mich als Unterhaltsverpflichteter nicht an das Familiengericht wenden, um von denen KU und BU festlegen zu lassen? Wenn ja, wie? Und was hätte das für Vor- und Nachteile? Mein RA rät davon ab.
Bisher existiert kein Titel, was dann natürlich anders wäre.
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von 'c' - 26-06-2011, 07:43

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