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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#21
Eine gesetzliche Pflicht dafür gibt es sicher nicht.

Jedoch liegt es immer noch im Ermessen des Richters, wie er das beurteilt.

Das kann von Zurückweisung des Antrags über negative Grundstimmung gegenüber dem Kläger bis zu völliger Gleichgültigkeit gehen.

Wenn ich etwas erreichen möchte, versuche ich meine Chancen zu verbessern und die Risiken zu minimieren.
Deswegen würde ich vorher kurz hin gehen um an der Flanke keine Minuspunkte zu sammeln und damit mein Bild beim JA nicht nur von den schwarzen Monsterbildern meiner Exe geprägt sind.

Und außer, dass es ein wenig Zeit kostet und man evtl. Ausschlag bekommt, hat man ja keinen Nachteil davon.
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von beppo - 14-07-2011, 10:38

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