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KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen"
#3
Wenn der Unterhalt gepfändet statt freiwillig gezahlt wird, verhindert das jedenfalls eine Anklage nach §170 StGB. Der Taterfolg bleibt aus.
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RE: KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen" - von p__ - 28-06-2011, 13:01

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