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Privatinsolvenz bei Unterhaltsschulden
#1
Hallo wer kennt sich denn aus ?? wenn man in die Privatinsolvenz geht was geschieht dann mit den über Jahre aufgelaufenen Unterhaltsschulden ??? Jemand Erfahrung gemacht ??
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#2
Hallo,auch ich interessiere mich sehr dafür und hätte demnächst ,--wahrscheinlich auch eine PI anzumelden.
Bin relativ neu hier und lese schon eine ganze zeit mit.
Ich werde hier nur abgezockt und muss mir eine menge Spott und Hohn auch seitens des Richters anhören, sodass ich auch mittlerweile bereit bin auszusteigen, aber hier in D noch weiterleben möchte.Auch wenn es am rande dessen ist was lebenswert ist.
2 Kinder -Geschieden-alles bis jetzt verloren vor Gericht, kein Sorgerecht mehr -Tochter 3 Jahre nicht gesehen usw.....und auch mittlerweile keinen Bock mehr mitzumachen und so zu enden wie "P" es immer deutlich macht.
Wenn ich das richtig verstanden habe sollten deine bis jetzt aufgelaufenen U.-schulden in die insolvenz mit einfliessen und deine Ex muss sich anstellen wie die anderen, aber ab der PI musst du zahlen sonst läuft neu auf und verfällt nicht mehr.
Ich lasse mich aber auch gerne weiter aufklären ab jetzt von der Gemeinschaft hier.
Gruss von Arme noch dran....aber bald unten und keine überflüssige bewegung mehr.
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#3
Schade, dazu stand im alten Forum einiges :-(
Kurz: Prinzipiell sind Unterhaltsschulden dasselbe wie andere Schulden.
Laufender Unterhalt hat damit nichts zu tun, vor einer Insolvenz muss also erst alles so festgezurrt sein, dass laufender Unterhalt bedient werden kann, ansonsten gibts sofort neue Schulden.

Exen und Jugendämter versuchen meistens, miese Touren anzuwenden um rückständigen Unterhalt aus der Insolvenz zu bekommen. Gewöhnlich wird versucht, die Unterhaltsschulden als Schulden aus deliktischen Handlungen (§ 823 BGB) oder aus Straftaten (§170 StGb) hinzutricksen. Dagegen kann aber vorgegangen werden, wenn man konsequent ist.
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#4
(08-12-2008, 15:27)Armeunten schrieb: muss mir eine menge Spott und Hohn auch seitens des Richters anhören

Erzähl mal, was der so alles gesagt hat. Wenn es ein Amtsgericht in einer grösseren Stadt ist, kannst du auch das Gericht nennen (dann bleibt deine Anonymität gewahrt). Mit welcher Begründung wurde die das Sorgerecht entzogen? Was hast du probiert, um den Kontakt zu den Kindern zu halten? Vielleicht in einem eigenen Thread, ausserhalb der Insolvenzfragen.

Es gibt ja verschiedenen Abstufungen von aufgeben. Generell meine ich, man sollte finanziell lieber sofort hinwerfen, während der Kontakt zu den Kindern zu den letzten Dingen gehört, die bei anhaltender Erfolglosigkeit aufgegeben werden können.
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#5
Hallo "P",
Wenn du die Finger hebst bist du zahlungsunfähig erstmal, wie wollen sie denn dann noch geregelte Dinge erwarten können wenn du restlos Pleite bist ,das wird doch schwierig sein wenn man erstmal depressiv in der Ecke sitzt und gerade so klar kommt ,oder ?
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#6
Für die psychische Verfassung eines Vaters interessiert sich in diesem Staat niemand. Was im Rahmen einer Insolvenz erwartet wird, sollte man natürlich leisten können, ansonsten sollte man sich zurücklehnen, sein Pachtgärtchen bebauen, gesund werden, noch kräftig Schulden auflaufen lassen und dann erst die Insolvenz-Klospülung ziehen.
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#7
(08-12-2008, 15:43)Armeunten schrieb: ... wenn man erstmal depressiv in der Ecke sitzt und gerade so klar kommt ,oder ?
soweit darf es gar nicht erst kommen!
Auch wenn Mann offiziell nichts mehr hat, muss Mann gesund bleiben!
Am besten fährt Mann, wenn er unmissverständlich klar macht, dass er nicht mehr zahlen wird und es ihm auch egal ist, was der Staat ihm androht.
Denn es gibt nur eins, was sie von einem wollen, das ist geld - und das bekommen sie auch nicht, wenn Mann im Knast ist.
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#8
Thread aufgeteilt, abgetrennt nach hier.
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#9
Leute - ich kann hier nur raten keine übereilten Massnahmen zu ergreifen.
Ein Privatinsolvenz tilgt rückständige Schulden aber sie beseitigt eben nicht die Unterhaltsforderungen der Zukunft.
Deshalb ist die beste Strategie immer noch ins Ausland abzutauchen und auf Minimalniveau zu leben, bis die Unterhaltsforderungen gerichtlich beseitigt werden können - 15 bis 20 Jahre. Bei Ehegattenunterhalt unter Umständen schon nach drei Jahren - da lohnt es sich nicht Theater zu machen.
Die PI geht dann in Frankreich am schnellsten - 1 Jahr und die Folter ist vorbei.
Grüsse
V-Man
https://t.me/GenderFukc
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