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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#8
Zitat von beppo:
Du kannst bis zu 24% vom Brutto für AV ausgeben.
Wie du das tust, steht dir weitgehend frei.
Tilgung geht jedenfalls auch.
Die Zinsen kannst du deinem Wohnvorteil entgegen rechnen.
Damit kannst du dich zwar nicht arm rechnen, aber verhindern, dass du reich gerechnet wirst.


Hei Beppo, mal Merci für Deinen Antworten !
Das mit den 24% für Altersvorsorge bei immobilie ist mir neu, ich ging immer von den 5 % aus.
Hast Du dafür irgendwo einen Text, womit ich dann auch brillieren kann, wenn das JA stänkert ...?
Wie meinst Du das mit Zinsen dem Wohnvorteil gegen rechnen, versteh ich nicht ganz.
Es wäre ja schon suppi, wenn ich es vielleicht schaffe so in die EK gruppe 5 zu rutschen.

Und Du meinst nicht zur Fledermaus ? Na gut, dann geh ich zum Notar und lass EK 5 titulieren, statisch fest für 2 Jahre, nur dann macht das JA oder Mutti Rabatz. und bum gehts vor den Richter des hiesigen AG. Bei Abänderungsklage muss ich die Fledermaus doch eh mit meiner Brieftasche küssen, wenn ich jetzt nicht komme, macht die nix mehr für mich ... und ich glaub nicht, das ich die nächsten 10 Jahre um alle Klippen des Unterhaltes herum schiffe...
Ach so ja, 10 Jahre deshalb, mein Sohn ist jetzt 12 jahre, da hab ich halt mal so biszu seinem 22 Geburtstag in die Zukunft geschaut, ist ja eh alles fiktiv.



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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von Bluepaps - 04-07-2011, 18:41

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