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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#9
Die 24% ergeben sich aus der gesetzlichen AV in D in Höhe von rund 20% (inkl. Arbeitgeberanteil) und dem Recht, bis zu 4% vom Brutto als zusätzliche AV aufzuwenden.
Die 24% Regel wird z.B. bei Selbstständigen ohne gesetzliche AV angewendet.
Bei dir ist es ja so ähnlich. Du musst nur deine ganzen Schweizer Rentengeschichten auch von den 24% abziehen. Genauso wie Lebensversicherungen und Bausparer.

Wenn dann noch was übrig ist, kannst du das mit Hypothekentilgung auffüllen.

Wohnvorteil ist der Betrag, den du an Miete für dein neues Haus sparst.
Er gilt als Kapitalertrag. Dieser kann um eine Zinskosten und sonstige Aufwendungen gesenkt werden, allerdings nicht unter 0,-.

Die 5% sind nicht AV sondern eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen.
Du solltest diese Details aber keinesfalls mit dem JA diskutieren oder gar argumentieren.
Mit denen diskutiert man nicht.

Ob Zeile 5 richtig ist, kann ich ohne Zahlen natürlich nicht beurteilen, ich würde den Titel allerdings nicht auf 2 Jahre begrenzen sondern bis 18.
Ist aber Ansichtssache.

Und den Anwalt erst beauftragen, wenn es unvermeidlich ist.
Das ist es aber noch lange nicht.

Denke nicht, dass dein Anwalt dein Freund ist.
Er ist eine weitere Person, die dein Geld will.
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von beppo - 04-07-2011, 19:03

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