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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#1
Question 
hallo, mich interessiert, der Umfang von Auskunftspflicht §1605 und die Anwendbarkeit für ausländische EU Väter, die in nicht EU Staaten leben.
Konkretes Beispiel: Vater aus Spanien (Staatsangehörigkeit: Spanisch) hat ein Kind in Deutschland, lebt und arbeitet aber in der Schweiz.

Ob man das Deutsche § einfach so direkt in o. Konstellationen anwenden?
oder ist der weg D > ES > CH ?


Des weiteren frage ich wie wirksam ist "Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" So wie ich das in folgendem Link http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls...=Unterhalt

Vor allem wenn KM ein Versäumnisbeschluss bekommt.
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#2
Question 
Hallo,Kurze Frage, ist Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland zulässig.
Da ich kein Deutscher bin und nicht in Deutschland lebe würde mich interessieren ob mich überhaupt irgendwelche Deutschen § Paragraphen angehen?.
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#3
Wenn du einen deutschen Richter fragst, wird der sagen, Ja natürlich ist das zulässig!

Nur je nachdem ob du in Basel oder in Timbuktu sitzt und was du für die nähere Zukunft planst stellt sich die Frage wie der Richter denn gedenkt diese Pflicht auch durchzusetzen.

Diese Frage lässt sich aber nicht ohne nähere Angaben beantworten.
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#4
Kann man kurz und bündig beantworten: NEIN, markus, du muss keine Auskunft erteilen, denn du wohnst nicht in Deutschland, also brauchen dich diese Gesetze auch nicht zu interessieren.

In Deutschland können sie deswegen sonstwas behaupten, aber Fakt ist, wer dort nicht wohnt, untersteht nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und seiner Gesetze.

Natürlich können sie sich aus anderen Quellen ihre gewünschten Infos holen (was aber aussichtslos ist) oder dich aufgrund fehlender Kooperation einfach fiktiv so stellen, das du nach deren Auffassung genug Einkommen hast, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Bei mir lief es ähnlich, im Urteil 2006 wurde im Urteil "vermutet" , das ich genug Einkommen hätte und "fiktiv" auf KU veruteilt.

Mittlerweile weiss ich, das deswegen hier in Spanien nach einem Versuch hier nicht vollstreckt wurde weil es "Vermutungen" hier nicht gibt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#5
Ich bilde mir ein, ich habe wo gelesen, dass ein Unterhaltspflichtiger auf der ganzen Welt nach §1605 Auskunftspflichtig ist. Den solange er ein Deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist er ein Deutscher....... Ich bin keiner D deswegen meine Frage.
Ich habe vor paar Tagen ein Schreiben von Anwalt bekommen, und die wollen mein Einkommen Prüfen um den Unterhalt neu zu berechnen, und dort wird auf meine Pflicht hingewiesen aber ohne §. hier der Textausschnitt..
Zitat:.....
Um Ihre aktuelle Unterhaltsverpflichtung ermitteln zu können, dürften wir Sie bitten Auskunft zu erteilen............
.....Zur Auskunftserteilung, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind, gewähren wir Ihnen eine Frist ...........
..... Nach der hier geltenden Geseatzeslage, sind Sie verpflichtet, Kindesunterhalt entsprechend der Höhe Ihres Einkommens zu leisten................
Im schreiben kein einziger Hinweis auf welches Gesetz er Bezug nimmt.
Ist das Absicht?
Muss ich da nicht irgendwie belehrt werden?
Oder ist das meine Pflicht die Gesetze zu suchen?
Also ich möchte den Anwalt schon höflich antworten, aber so, dass er mich in ruhe lest Smile Ich zahl ja brav seit 12 Jahren, aber offenbar wird die KM gierig auf einmal.
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#6
Deswegen, weil sie es eben nicht dürfen, das deutsche Gesetz in dem Land, wo du wohnst, dort überhaupt zitieren.

Und deshalb werden auch die Worte "dürften wir sie bitten" benutzt, weil sie genau wissen, sie haben sowieso keine Handhabe gegen dich.

Und zu deiner Einbildung: Ist Deutschland die ganze Welt und hat nach deren Pfeife zu tanzen? Ganz sicher nicht.

Nochmal: die deutschen Gesetze gelten bis zur Grenze und dann ist Feierabend.
Ab dort gelten die internationelen Abkommen die allein die Vollstreckungen von Titeln behandeln, sonst nichts. Sonst könnte ja Deutschland sonstwelche Forderungen stellen, wenn deutsche Gesetze überall auf der Welt gelten. Die Chinesen, Nordkoreaner, und Kuba würden sich einen Ast ablachen...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#7
reagiere am besten garnicht auf das Schreiben.
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#8
jupp, besser hätte es Flüchtling gar nicht ausdrücken können...

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#9
aus dem Netz:
############
"Der Kindesvater lebt im Ausland u.zahlt seit Jahren keinen Unterhalt. Das Jugendamt hat das Einfordern verschleppt bis gehtnichtmehr ,obwohl alle Daten von ihm vorhanden waren u.er super verdient(e) . Stattdessen hat das Kind Unterhaltsvorschuss u.später Sozialhilfe/ALGII bekommen (also weit weniger Geld zur Verfügung gehabt,als der Vater bei seinem Einkommen an Unterhalt hätte zahlen müssen). Jetzt hat das JA endlich irgendein Institut in Heidelberg eingeschaltet,das vom Vater einkassieren soll...und zwar rückwirkend die Beträge, die er nach seinem Einkommen in all den Jahren hätte tatsächlich zahlen müssen (und die fast das Doppelte des stattdessen gezahlten Unterhaltsvorschuss u. SH betrugen). D.h. sie werden mehr von ihm einziehen, als sie selbst an Leistungen "vorgeschossen" haben für das Kind."

#################

Weiß Jemand was über dieses "Institut"? Erfahrungen?
Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof! Ich läge jetzt auch lieber am Strand!"
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#10
Hoi, welches Ausland ? , also wenn s EU ist könnte ich mir das schon vorstellen, ich denke die Finanzämter helfen sich gegenseitig aus. Wobei nicht unbedingt , sehe hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4613
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#11
Der Umfang der Auskunftspflicht ist nicht von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsort abhängig. Weiterhin ist Zitat von "Ausgeblutet" obsolet. Das darin genannte Institut ist das dijuf, das als steuerfinanzierte rechtliche Zentralstelle der Jugendämter fungiert. Geltendmachung im Ausland macht seit einiger Zeit aber das neugeschaffene steuerfinanzierte "Bundesamt für Justiz", eine der vielen neuen Behörden die so nebenbei entstehen und den Bauch der Staatskrake vergrössern. Den Unterhaltspflichtigen stehen solche Hilfstruppen und Rechtsverbieger nicht zur Verfügung. Nähere Auskünfte über das Institut und die Behörde auf deren Webseiten.
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#12
Hoi Markus,
bei dem derzeitgen Frankenkurs dürfte der Kindesunterhalt eine Kleinigkeit sein Smile Kleiner Scherz, denn wer hat schon Lust sein sauer verdientes Geld der Ex in den Schlund zu werfen. Innerhalb der Schweiz ist das "Abtauchen" eine Kleinigkeit und dann versickert eh alles. Lehne Dich entspannt zurück und wenn Du am Haken hängen solltest, dann gehts eben nach Thurgau oder sonstwo hin. Eine Möglichkeit wäre aus der Schweiz auszuwandern und dann wieder in ein anderes Schweizer Bundesland zurück zu gehen. Die B-Bewillung ist doch schnell gemacht. Ok, Du musst dann die Quellensteuer sofort zahlen, aber das ist auch kein Thema.

Das deutsche Jugendamt arbeitet auf dem Kriegsfußlevel und dieser Stil kommt eh nicht in der Schweiz an. Und ob die Jugendamtstante überhaupt das System Schweiz blickt, ist auch noch fraglich.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#13
Markus, da schon der 2. Thread deswegen aufgemacht wird wird es auch nichtanders, als ich es schon letzten Monat geschrieben habe.

Dann mal eine Gegenfrage: Warum gibt es überhaupt internationale Abkommen wegen Unterhaltsvollstreckung (siehe Haager Abkommen 2007) wenn die deutschen Gesetze (nach deiner Vermutung) eh in der ganzen Welt zählen sollen?

Nochmal: Eine Auskunftspflicht besteht nur innerhalb Deutschlands und PUNKT. Wenn du keine Auskunft geben willst und nicht in Deutschland lebst, brauchst du dies auch nicht zu tun. Da können sich die deutschen Behörden auf den Kopf stellen, es besteht keine pflicht dazu.
Selbst innerhalb Deutschland geben viele Auskunftspflichtige keine Auskunft über ihr Einkommen und/oder Vermögen und sagen, sucht Euch die Infos woanders, von mir erfahrt ihr nichts.
Das Problem ist nämlich, das die deutsche Justiz/Behörden in Deutschland viele Möglichkeiten haben an diese benötigten Informationen zur Berechnung der Unterhaltshöhe heranzukommen. (Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Kraftfahrtbundesamt ect.).
Bei einem im Ausland lebenden Pflichtigen ist das nicht einfach bis unmöglich. Denn die ausländischen Behörden brauchen keine Infos heraus zu geben (und tun dies eigentlich nie).
Genau deswegen versuchen sie es mit der "Auskunftspflicht" zuerst beim vielleicht unwissenden Unterhaltsverpflichtenden um ihn somit zu übertölpeln Den deutschen Behörden ist es schlicht egal, ob sie die deutschen Gesetze überhaupt im Ausland zitieren dürfen oder nicht (dürfen sie nicht), sie vesuchen es halt. Warscheinlich hat sich eh noch keiner beschwert (ich habe es gemacht, danach nie wieder zitierten BGB Gesetzestext oder ZPO bekommen).

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
(12-08-2011, 09:17)markus schrieb: Hoi, welches Ausland ?

Ich weiß es nicht. Danke "p" für den Hinweis.

Ach so, die website wäre dann hier: http://www.dijuf.de

Zitat: "Als einzige nichtstaatliche Organisation in Deutschland unterstützt es die Jugendämter bei der Geltendmachung und ggf. zwangsweisen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger gegenüber Unterhaltspflichtigen, die im Ausland leben."

Das ist sehr gut zu wissen, denn NGOs/Inkassofirmen/Privatinstitut sind nun eben KEINE Behörden und dürfen somit auch keine amtliche Anfragen ans Ausland schicken. Staatsanwaltschaften/Gerichte/Ämter anderer Länder unterhalten sich erst nicht mal mit einer privaten Person, sie dürfen das gar nicht. Es sei denn diese Person würde sich dann als „deutsches Amt“ widerechtlich angeben - das kann man erreichen wenn man die Bundessiegel (Adler etc.) mißbraucht. Aber das wäre in sich schon eine Strafttat, eine Täuschung, ein Betrug. Dagegen vorzugehen ist die Devise.

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof! Ich läge jetzt auch lieber am Strand!"
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#15
(12-08-2011, 18:11)Ausgeblutet schrieb: Das ist sehr gut zu wissen, denn NGOs/Inkassofirmen/Privatinstitut sind nun eben KEINE Behörden und dürfen somit auch keine amtliche Anfragen ans Ausland schicken.

Das spielt keine Rolle, weil diese Aufgabe das "Bundesamt für Justiz" macht, wie oben schon geschrieben. Das durchaus eine Behörde ist.

Das dijuf ist ein (staatsfinanziertes) Institut, das z.B. Rechtsgutachten und Hilfestellungen direkt für die Jugendämter macht. Das Gegengewicht fehlt wie üblich, es gibt kein staatsfinanziertes Institut, das kostenlos Rechtsgutachten und Hilfestellungen für und im Sinne von Unterhaltspflichtigen erstellt.
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#16
Und wie sieht's aus wenn ein deutscher im Ausland (eu stadt) lebt aber zweitwohnsitz in Deutschland hat! Ist man auskunftplichtig?
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#17
(04-07-2012, 14:31)kuwals schrieb: Und wie sieht's aus wenn ein deutscher im Ausland (eu stadt) lebt aber zweitwohnsitz in Deutschland hat! Ist man auskunftplichtig?

Ja
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#18
Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
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#19
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?
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#20
Wenn sie dahinter kommen, ist es evtl ein Verstoß gegen das meldegesetz.

Wenn nicht, dann eben nichts.

Falls Du die Wohnung wirklich brauchst, würde ich eine dritte Person bitten, sich dort anzumelden.
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#21
Ok, danke für ihre Antworten!!!!
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#22
(04-07-2012, 16:00)kuwals schrieb:
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?

Das waere dann nicht so gut, wenn du dort nicht wohnst, warum zahlst du denn Abfallbeseitigung, GEZ. Die Vernetzung, zwischen den Behoerden ist ganz gut.

Einfach abmelden nach Timbuktu. Weg und Tschoeee, jeh frueher umso besser. Dann faellt auch keine Einkommensteuer, Krankenversicherungsplicht, Steuer ... an.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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#23
(04-07-2012, 17:21)Tee-Rak schrieb:
(04-07-2012, 16:00)kuwals schrieb:
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?

Das waere dann nicht so gut, wenn du dort nicht wohnst, warum zahlst du denn Abfallbeseitigung, GEZ. Die Vernetzung, zwischen den Behoerden ist ganz gut.

Einfach abmelden nach Timbuktu. Weg und Tschoeee, jeh frueher umso besser. Dann faellt auch keine Einkommensteuer, Krankenversicherungsplicht, Steuer ... an.
GEZ hab ich noch nie bezahlt, Abfallbeseitigung ist in meine Miete inkl. Steuer usw brauche ich nicht zu bezahlen da ich nicht in D arbeite! Ich denke wenn ich meine Miete in D ordentlich bezahle sollte es kein Problem sein, oder?
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#24
(04-07-2012, 18:19)kuwals schrieb: GEZ hab ich noch nie bezahlt, Abfallbeseitigung ist in meine Miete inkl. Steuer usw brauche ich nicht zu bezahlen da ich nicht in D arbeite!

Dann kann noch Finanzamt um die Ecke kommen, weil du deinen Lebensmittelpunkt in DE hast. Boris Becker ist so aufgeflogen.

Ich verstehe auch nicht, wozu braucht man den 2. wohnsitz ausgerechnet in DE? Meine Arbeitshypothese: du lebst tatsächlich in DE und dein Auslandswohnsitz ist zum Schein.

P.S. Auskunftspflicht ist ein Bestandteil der Unterhaltspflicht. Man(n) ist seinen Kindern unterhaltspflichtig - egal wo man lebt. Das wird, hoffe ich, von niemandem bestritten.
Keine Angst, das ist nicht meine Meinung Big Grin, aber die Justiz könnte so argumentieren
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#25
(04-07-2012, 18:19)kuwals schrieb:
(04-07-2012, 17:21)Tee-Rak schrieb:
(04-07-2012, 16:00)kuwals schrieb:
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?

Das waere dann nicht so gut, wenn du dort nicht wohnst, warum zahlst du denn Abfallbeseitigung, GEZ. Die Vernetzung, zwischen den Behoerden ist ganz gut.

Einfach abmelden nach Timbuktu. Weg und Tschoeee, jeh frueher umso besser. Dann faellt auch keine Einkommensteuer, Krankenversicherungsplicht, Steuer ... an.
GEZ hab ich noch nie bezahlt, Abfallbeseitigung ist in meine Miete inkl. Steuer usw brauche ich nicht zu bezahlen da ich nicht in D arbeite! Ich denke wenn ich meine Miete in D ordentlich bezahle sollte es kein Problem sein, oder?

(04-07-2012, 20:35)MLCer schrieb:
(04-07-2012, 18:19)kuwals schrieb: GEZ hab ich noch nie bezahlt, Abfallbeseitigung ist in meine Miete inkl. Steuer usw brauche ich nicht zu bezahlen da ich nicht in D arbeite!

Dann kann noch Finanzamt um die Ecke kommen, weil du deinen Lebensmittelpunkt in DE hast. Boris Becker ist so aufgeflogen.

Ich verstehe auch nicht, wozu braucht man den 2. wohnsitz ausgerechnet in DE? Meine Arbeitshypothese: du lebst tatsächlich in DE und dein Auslandswohnsitz ist zum Schein.

P.S. Auskunftspflicht ist ein Bestandteil der Unterhaltspflicht. Man(n) ist seinen Kindern unterhaltspflichtig - egal wo man lebt. Das wird, hoffe ich, von niemandem bestritten.
Keine Angst, das ist nicht meine Meinung Big Grin, aber die Justiz könnte so argumentieren
Ich bezahle ja KU mindestsatz, aber wegen BGB 1605 hab ich mich ins Ausland umgemeldet zum Schein.ich hoffe wirklich das BGB 1605 nicht für deutsche die im Ausland "leben" gilt!
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