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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#3
Wenn du einen deutschen Richter fragst, wird der sagen, Ja natürlich ist das zulässig!

Nur je nachdem ob du in Basel oder in Timbuktu sitzt und was du für die nähere Zukunft planst stellt sich die Frage wie der Richter denn gedenkt diese Pflicht auch durchzusetzen.

Diese Frage lässt sich aber nicht ohne nähere Angaben beantworten.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausläder in Ausland? - von beppo - 06-07-2011, 18:10

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