Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#42
Die ganze deutsche Repressionsmaschine geht nur über Geld, was man dir weg nehmen könnte, solange es nicht um Straftaten geht, die auch im Ausland als strafbar gelten.
Die deutsche Staatsgewalt kann dir in D Geld weg nehmen, wenn du dich in D aufhältst. Hast du kein Geld dabei können die dich höchstens auffordern/zwingen, deinen Wohnsitz preis zu geben.
Schon wenn du nur einen Meter von D entfernt bist, endet der Einflussbereich, der deutschen Repressionsmaschine. Dann müssen die nämlich bei der Repressionsmaschine des Staates anfragen, ob der evtl. gewillt ist dich Repressalien zu unterziehen, damit du gnädigerweise Kohle rausrückst.
Das Problem dabei: die anderen Staaten haben andere Regeln und Gesetze.
Beispiel: In D kannst du wegen Unterhaltsschulden ggf. sogar unter die normale Pfändungsgrenze gepfändet werden. Im Nachbarland gilt die Grenze für normale zivilrechtl. Forderungen.
Die Feststellung deines Einkommen läuft anders, andere Möglichkeiten, Berufsaufwendungen etc. abzusetzen uvm. Ausserdem wird dich der ausländische Büttel erst mal kontaktieren, dass da was gefordert ist und warum du nicht zahlst und dir nicht einfach das Konto dicht machen.

Zu Variante 3.
Lass deine Verwandtschaft eine eigene Firma im benachbarten Ausland aufmachen, arbeite darin als einzigster Mitarbeiter, verkaufe deine Arbeitskraft stundenweise bis zu 35Std/Woche an deinen Ex-Arbeitgeber. Deine Fahrkosten etc. werden direkt von der Firma erstattet. Dein Einkommen liegt genau an der Pfändungsgrenze. Die Gläubiger können nichtmal die Forderungen an deinen Auftraggeber (Ex-Arbeitgeber) in D pfänden. Der Überschuss bleibt in der Firma, deine Verwandtschaft zieht die raus, versteuert sie und was davon übrig ist, kann z.B. dir "geschenkt" werden. Oder dein Arbeitgeber, der ja deiner Verwandtschaft gehört, lädt dich mal zum Urlaub, Essen, Vergnügen was auch immer ein.
Wenn du in D wohnst, können dir Hausdurchsuchungen und Pfändungsversuche blühen. Wenn du im Ausland wohnst, bleibst du da verschont. Rund um D gibt es fast nur EU-Länder und wenn du dort dein eigenen Lebesnunterhalt bestreitest und brav und artig bleibst, darfst du dort legal wohnen, solange du willst und kannst auch gerne nach D einreisen um dort als Angestellter einer ausländischen Firma für deinen Ex-Arbeitgeber oder sonst jemand zu arbeiten. Wenn du gute Arbeit leistes, wird dein Ex-Arbeitgeber auch kein Problem haben, dich in dieser Form zu beschäftigen.

Ach so: Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest oder Beamter bist, geht das nicht, dann ist ein grundlegender Wechsel angesagt. Wenn du deinen Lebensunterhalt wegen Krankheit, Alter etc. nicht bestreiten kannst, dann kannst du diese Variante komplett knicken.

Du kannst z.B. auch entscheiden, den Jugendamtssatz (Existenzminimum minus komplettes Kindergeld) an deine Kids zu zahlen, dann sind die Behörden kaum noch motiviert sich für deine Ex den Hintern auf zu reißen und eine Klage wegen §170 wird ziemlich aussichtslos, weil ja die wirtschaftliche Existenz der Kids nicht mehr gefährdet wird. Damit können dann die Schulden, die entstehen keiner strafbaren Handlung mehr zugeordnet werden und können in Form einer meist im Ausland kürzeren Insolvenz auf null gesetzt werden, nachdem die Unterhaltspflicht zuende ist. Ob du danach wieder nach D ziehst oder in deinem neuen Zuhause die deutsche Rente geniesst, bleibt dir überlassen.

Beispiel: 3 Kids zwischen 6 und 12: Mindestunterhalt zusammen 816€, Jugendamtssatz 540€ das sind fast 300€ Unterschied (die dann ggf. als Schulden auflaufen, die Kohle steht dir aber indirekt zur Verfügung. Damit kannst du deine Kids besuchen, ihnen was spendieren, was unternehmen. Deine Ex wird bei 3 Kids eh von der ARGE leben und merkt den Unterschied gar nicht.) Ich persönlich finde diese Variante deutlich besser, denn dann kann ich entscheiden, wie und für was ich meine Kohle raus haue und nicht irgend ein däml. Mitarbeiter von der ARGE entscheidet, wie oft ich den Umgang mit den Kids bezahlt bekomme, wie groß meine Wohnung sein darf, ob ich mit dem kleinen Finger in der Nase popeln darf oder ich den Zeigefinger nehmen darf.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 04-10-2012, 16:29

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.175 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 5.874 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 16.066 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.111 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste