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Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen
#2
Wenn erst deine Ex dir eine Forderung stellt und du dieser nicht nach kommst, dann die RAin diese Forderung stellt und du dieser dann irgendwann nachkommst, wird sie auch ihre eigenen Honorarforderungen gegen dich durchsetzen können, denn dann war ihr Einsatz scheinbar berechtigt, denn du hast ja letztlich bezahlt und außerdem notwendig, denn du bist ja Exens Forderung nicht sofort nachgekommen.

Ob es irgendwelche mündlichen oder stillschweigenden agreements gab ist unerheblich, da nicht beweisbar.

Allerdings, warum willst du denn jetzt bezahlen, obwohl du gar keine Einkünfte hast?

Warum lieferst du nicht einfach die gewünschte Einkommenauskunft?
Aus der müsste doch dann hervorgehen, dass du kein Einkommen hast.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen - von beppo - 13-07-2011, 06:58
RE: Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen - von Nappo - 13-07-2011, 12:35
RE: Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen - von blue - 13-07-2011, 14:38

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