16-01-2015, 15:09
Unabhängig der fehlenden Aussicht auf Erfolg, müsste ich in der Beschwerdeinstanz ja etwas beantragen.
Wäre das zwangsläufig:
- ein psychologisches Gutachten
- zwangsweise Durchführung eines Umgangskontaktes, anlehnend an ursprünglichen Umgangsbeschluss aus 2009
????
in Anlehnung an BGH Urteil vom: http://www.anwalt-kreuzberg.de/zwangswei...nungsgeld/
Wäre das zwangsläufig:
- ein psychologisches Gutachten
- zwangsweise Durchführung eines Umgangskontaktes, anlehnend an ursprünglichen Umgangsbeschluss aus 2009
????
in Anlehnung an BGH Urteil vom: http://www.anwalt-kreuzberg.de/zwangswei...nungsgeld/