Pardon, p,
lies bitte nach. Die VB hat genau DAS alles abgeprüft.
Im Übrigen hat ein gesetzl. VB nach 158 FamFG eine recht starke Stellung, ist verfahrensbeteilt, kann sogar eigene Anträge stellen. Kernaufgabe ist die Ermittlung der (subjektiven und objektiven)Interessen eines Kindes und hat diese Erkenntnisse ins Verfahren zu tragen.
Er/sie ist mE ein wichtiger Schritt, Kinder ein bisl unabhängiger von einer Mutter hören zu können.
Die gerichtliche Bestellung von Beiständen und Gutachtern sehe ich sehr kritisch. Es fehlt an Transparenz bei deren Bestellung usw.
Hilft hier aber kaum weiter.
Immerhin haben die Kinder mit ihr gesprochen und sind auch gut 'bei sich' geblieben.
Grobe Fehler kann ich in der Stellungnahme nicht erkennen, auch wenn das Ergebnis bitter ist.
S.
lies bitte nach. Die VB hat genau DAS alles abgeprüft.
Im Übrigen hat ein gesetzl. VB nach 158 FamFG eine recht starke Stellung, ist verfahrensbeteilt, kann sogar eigene Anträge stellen. Kernaufgabe ist die Ermittlung der (subjektiven und objektiven)Interessen eines Kindes und hat diese Erkenntnisse ins Verfahren zu tragen.
Er/sie ist mE ein wichtiger Schritt, Kinder ein bisl unabhängiger von einer Mutter hören zu können.
Die gerichtliche Bestellung von Beiständen und Gutachtern sehe ich sehr kritisch. Es fehlt an Transparenz bei deren Bestellung usw.
Hilft hier aber kaum weiter.
Immerhin haben die Kinder mit ihr gesprochen und sind auch gut 'bei sich' geblieben.
Grobe Fehler kann ich in der Stellungnahme nicht erkennen, auch wenn das Ergebnis bitter ist.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.