26-02-2015, 20:52
Heute ist der 26.02.2015
Verhandlung war am 19.02.2015
Richter:" Sie richten also nun bitte die E-Mail Adresse ein und teilen diese UNVERZÜGLICH dem Vater mit."
Ich warte noch auf das Protokoll.
Ich möchte dann eigentlich die Mutter benachrichtigen und fragen, ob die Begrifflichkeit "unverzüglich" erklärungsbedürftig sei, denn ich habe erwartungsgemäß noch nichts bekommen.
Dann habe ich vor, die Antwort und die zu erstellende E-Mail Adresse ab zu warten - natürlich unter Fristsetzung.
Kommt nichts, werde ich Klage einreichen und vorher absprechen, wie das am besten gemacht werden soll. Denn dann folgt Plan B meines Vorgehens: Seht Ihr. Ich beweise Euch jetzt, dass die Mutter eben nicht, wie sie immer beteuert, alles doch so gerne fördern würde, wenn sie nur könnte, sondern für den Boykott verantwortlich zeichnet.
- Beistand erneut herbei
- Kindeswohlgefährund und Bindungsintoleranz der Mutter
- Beantragung eines psychologischen Gutachtens und Antrag auf zwangsweisen Umgang. Denn stellt sich heraus, das die Mutter nicht einmal zu einer solchen Kleinigkeit fähig ist, ist der zwangsweise Umgang erst einmal besser für die Kinder als die weitere Gehirnwäsche. Normalerweise müsste man so "dreist" sein und den Sorgerechtsentzug und die Änderung des ABR beantragen.
Verhandlung war am 19.02.2015
Richter:" Sie richten also nun bitte die E-Mail Adresse ein und teilen diese UNVERZÜGLICH dem Vater mit."
Ich warte noch auf das Protokoll.
Ich möchte dann eigentlich die Mutter benachrichtigen und fragen, ob die Begrifflichkeit "unverzüglich" erklärungsbedürftig sei, denn ich habe erwartungsgemäß noch nichts bekommen.
Dann habe ich vor, die Antwort und die zu erstellende E-Mail Adresse ab zu warten - natürlich unter Fristsetzung.
Kommt nichts, werde ich Klage einreichen und vorher absprechen, wie das am besten gemacht werden soll. Denn dann folgt Plan B meines Vorgehens: Seht Ihr. Ich beweise Euch jetzt, dass die Mutter eben nicht, wie sie immer beteuert, alles doch so gerne fördern würde, wenn sie nur könnte, sondern für den Boykott verantwortlich zeichnet.
- Beistand erneut herbei
- Kindeswohlgefährund und Bindungsintoleranz der Mutter
- Beantragung eines psychologischen Gutachtens und Antrag auf zwangsweisen Umgang. Denn stellt sich heraus, das die Mutter nicht einmal zu einer solchen Kleinigkeit fähig ist, ist der zwangsweise Umgang erst einmal besser für die Kinder als die weitere Gehirnwäsche. Normalerweise müsste man so "dreist" sein und den Sorgerechtsentzug und die Änderung des ABR beantragen.