13-03-2015, 14:20
- Verfahren am : 19.02.2015
Auszug aus dem Protokoll:
...Die Antragsgegnerin verpflichtet sich dazu, für die Kinder X und Y einen gemeinsamen E-Mail Account anzulegen und die entsprechende E-Mail Adresse dem Antragsteller umgehend mitzuteilen.
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich diesbezüglich dazu, auf diese E-Mail Adresse der Kinder nicht zu zugreifen....
Die Beteiligten werden gemäß § 89 FamFG auf folgendes hingewiesen:
(Ordnungsgeldhinweis)
Meine Mail vom 01.03. an die KM:
"Guten Tag X,
am 19.02. haben wir beim Familiengericht X vereinbart, dass eine eMail Adresse für X und Y eingerichtet und mir mitgeteilt wird. Wie lautet die Adresse?
Gruß
Nappo
Antwort der KM am gleichen Tage:
"X's Adresse hast Du bereits seit langer Zeit. Y's Adresse lautet: .......
(Die Adresse von X's war Gegenstand des Verfahrens, da genau diese Adresse eben auch seitens der Mutter benutzt wurde und sie das Paßwort hat und eine neue eingerichtet werden soll)
E-Mail an die Mutter:
...mit Hinweis auf den Beschluss und Aufforderung, mir entsprechend eine neue E-Mail Adresse zu nennen...
Keine Antwort
Erinnerungs E-Mail an die Mutter am 05.03.2015 mit Fristsetzung 1 Woche
Keine Antwort
Schreiben an das Amtsgericht mit Anlage der E-Mails zwischen KM und mir am 12.03.2015
Auszug:
"....Insofern bitte ich das Gericht, die Androhung des Ordnungsgeldes auszusprechen und die Mutter aufzufordern, unverzüglich eine neue E-Mail Adresse mitzuteilen analog des Vergleiches, dass es sich hier um eine gemeinsame Adresse von X und Y zu handeln hat.....
Sollte die Mutter dieser Aufforderung bis zum 30.03.2015 nicht nachkommen, werde ich erneut Antrag beim Familiengericht stellen und diesen entsprechend erweitern."
(Natürlich habe ich zwischenzeitlich an die alte Adresse von X , als auch die neue Adresse von Y mal was geschickt. Ganz kurz und ohne viel Primborium, wie von p geraten. weiterhin waren ein paar unverfängliche Bildchen dabei. Wie zu erwarten war: Keine Antwort)
Auszug aus dem Protokoll:
...Die Antragsgegnerin verpflichtet sich dazu, für die Kinder X und Y einen gemeinsamen E-Mail Account anzulegen und die entsprechende E-Mail Adresse dem Antragsteller umgehend mitzuteilen.
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich diesbezüglich dazu, auf diese E-Mail Adresse der Kinder nicht zu zugreifen....
Die Beteiligten werden gemäß § 89 FamFG auf folgendes hingewiesen:
(Ordnungsgeldhinweis)
Meine Mail vom 01.03. an die KM:
"Guten Tag X,
am 19.02. haben wir beim Familiengericht X vereinbart, dass eine eMail Adresse für X und Y eingerichtet und mir mitgeteilt wird. Wie lautet die Adresse?
Gruß
Nappo
Antwort der KM am gleichen Tage:
"X's Adresse hast Du bereits seit langer Zeit. Y's Adresse lautet: .......
(Die Adresse von X's war Gegenstand des Verfahrens, da genau diese Adresse eben auch seitens der Mutter benutzt wurde und sie das Paßwort hat und eine neue eingerichtet werden soll)
E-Mail an die Mutter:
...mit Hinweis auf den Beschluss und Aufforderung, mir entsprechend eine neue E-Mail Adresse zu nennen...
Keine Antwort
Erinnerungs E-Mail an die Mutter am 05.03.2015 mit Fristsetzung 1 Woche
Keine Antwort
Schreiben an das Amtsgericht mit Anlage der E-Mails zwischen KM und mir am 12.03.2015
Auszug:
"....Insofern bitte ich das Gericht, die Androhung des Ordnungsgeldes auszusprechen und die Mutter aufzufordern, unverzüglich eine neue E-Mail Adresse mitzuteilen analog des Vergleiches, dass es sich hier um eine gemeinsame Adresse von X und Y zu handeln hat.....
Sollte die Mutter dieser Aufforderung bis zum 30.03.2015 nicht nachkommen, werde ich erneut Antrag beim Familiengericht stellen und diesen entsprechend erweitern."
(Natürlich habe ich zwischenzeitlich an die alte Adresse von X , als auch die neue Adresse von Y mal was geschickt. Ganz kurz und ohne viel Primborium, wie von p geraten. weiterhin waren ein paar unverfängliche Bildchen dabei. Wie zu erwarten war: Keine Antwort)