17-07-2011, 19:58
(17-07-2011, 17:28)Profiler schrieb: Nappo,oder ne Kerze ins Fenster stellen und die Sterne entscheiden lassen?
ich würde den Ball flach halten.....
(17-07-2011, 17:28)Profiler schrieb: Wenn es eine gerichtliche Vereinbarung bereits gibt, dann bietet sich auch gerichtliche Vermittlung gem. § 165 FamFG an. Je nachdem, wie es dabei läuft, kannst du immer noch böse werden.mit welchem Ziel stellst Du Dir denn ein Vermittlungsverfahren vor?
Voraussetzung für ein Vermittlungsverfahren ist eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung über den Umgang oder eine Vereinbarung, die das Gericht gebilligt hat und die von daher vollstreckbar ist.
Schon das ist hier zweifelhaft, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen (wenn die Umgangsregelung vor dem in Kraft treten des FamFG beschlossen wurde) zwztl entfallen sind.
Im Übrigen muss das Gericht das Vermittlungsverfahren nicht selber durchführen! Wenn es andere beauftragt, kann das wieder unnötig Zeit kosten.
Profiler, was Du hier machst ist vollkommen unverantwortlich. Nur weil Du als @Bootsmann im Väterwiderstand.de ausgelacht wirst, musst hier keine Stimmungmache auf Kosten und auf dem Rücken unerfahrener Väter betreiben.
@Nappo braucht keine Vermittlung, sondern eine Maßnahme, mit der der Mutter seines Kindes der erhobene Zeigefinger gezeigt wird als Mahnung für den Fall, dass die bestehende Umgangsregelung von ihr ausgehebelt wird.
Deswegen liest man auch in der einschlägigen Kommentierung zu § 165 FamFG, dass dieses Verfahren nur selten Anwendung findet.
Aber das wäre doch eine gute Maßnahme für Dich in Deinen Angelegenheiten. Warum beantragst Du kein Vermittlungsverfahren, damit die Dinge, die sich die Mutter Deiner Kinder immer wieder genehmigt und die dazu führen, dass wir stundenlang telefonieren müssen, gütlich beigelegt werden können?
(17-07-2011, 17:28)Profiler schrieb: Ich würde immer andere böse gegen die Mutter vorgehen lassen.mit -vorsichtig ausgedrückt- negativem Erfolg!