24-01-2012, 20:14
(24-01-2012, 18:35)Nappo schrieb: Die Exe blockiert den Umgang seit Juni 2011Und, was hast Du seit dem unternommen ?
Bei der Vielzahl der falschen Behauptungen (die sich offenbar ausreichend als solche beweisen lassen), insbesondere das hier:
Zutreffend ist, dass die Kindesmutter aufgrund vielfältiger Strafanzeigen durch den Kindesvater, die sowohl sie als auch den jetzigen Ehemann betreffen, kein gutes Verhältnis zum Vater hat. Der jetzige ehemann wurde beispielsweise vom Antragsteller wegen sexueller Belästigung als Lehrer bei seinem Dienstherrn angezeigt.
käme evtl. eine Unterlassungsklage in Frage.
[missbräuchliche Anwendung der Berufspflichten als eingetragener Rechtsanwalt sowie wissentliche Anstiftung zum Verstoß gegen bestehende Beschlussfassungen (§43 BRAO) sowie Anstiftung zum Missbrauch der Verfahrenskostenhilfe]
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel