09-10-2011, 17:35
Hi,
da ich ab 1.11.20011 bei meiner Frau ausziehe,und uns Trennen zieh ich in einer Mietwohnung .In unsere Stadt gibt es Wohnung bzw. 1 Zimmer mit Monatliche Kaltmiete von 170,-€ bis 200,-€ + Nebenkosten.Wenn ich eine Abänderungsklage Starte müssen mir ja die 950,.-€ SB bleiben.In dem SB sind 360,-€ Wohnkosten enthalten.
Meine Frage:können die Unrechtssprecher mir die Wohnkosten kürzen wenn ich weniger wie 360,-€ ausgebe? (Mangelfall)
Gruß Zahlknecht
da ich ab 1.11.20011 bei meiner Frau ausziehe,und uns Trennen zieh ich in einer Mietwohnung .In unsere Stadt gibt es Wohnung bzw. 1 Zimmer mit Monatliche Kaltmiete von 170,-€ bis 200,-€ + Nebenkosten.Wenn ich eine Abänderungsklage Starte müssen mir ja die 950,.-€ SB bleiben.In dem SB sind 360,-€ Wohnkosten enthalten.
Meine Frage:können die Unrechtssprecher mir die Wohnkosten kürzen wenn ich weniger wie 360,-€ ausgebe? (Mangelfall)
Gruß Zahlknecht