09-08-2011, 11:41
Dann freue dich, wenn am Ende tatsächlich weniger als 30,-€ aus kommen.
Nicht weil du 30,- minus x,- € gespart hast, sondern weil dein Sohn etwas wichtiges gelernt haben dürfte.
Wenn du das Einkommen deiner Ex einigermaßen abschätzen kannst, kannst du die Quote, gerne auch mit unserer Hilfe errechnen und genau diesen Betrag laut deutlich dem RA anbieten.
Wenn dann genau dieser Betrag oder sogar weniger raus kommt, darf Sohni auch die Kosten tragen.
Dadurch, dass vor der Quotelung auch noch der SB (1.150,-?) abgezogen wird, ist der Besserverdiener auch überproportional beteiligt.
Wenn sie z.B. 2.000,- verdienen würde und du 1.500,- ist dein Anteil nicht etwa 1500 / 3500 = 43% sondern 350 / 1200 = 29% = 18,-€
Ich würde dann im persönlichen Gespräch 30,- oder mehr anbieten und in der Antwort an die RAtte eben diese 18,-€.
Nicht weil du 30,- minus x,- € gespart hast, sondern weil dein Sohn etwas wichtiges gelernt haben dürfte.
Wenn du das Einkommen deiner Ex einigermaßen abschätzen kannst, kannst du die Quote, gerne auch mit unserer Hilfe errechnen und genau diesen Betrag laut deutlich dem RA anbieten.
Wenn dann genau dieser Betrag oder sogar weniger raus kommt, darf Sohni auch die Kosten tragen.
Dadurch, dass vor der Quotelung auch noch der SB (1.150,-?) abgezogen wird, ist der Besserverdiener auch überproportional beteiligt.
Wenn sie z.B. 2.000,- verdienen würde und du 1.500,- ist dein Anteil nicht etwa 1500 / 3500 = 43% sondern 350 / 1200 = 29% = 18,-€
Ich würde dann im persönlichen Gespräch 30,- oder mehr anbieten und in der Antwort an die RAtte eben diese 18,-€.