09-08-2011, 16:40
Ich bin mir ziemlich sicher. Bei Minderjährigen immer im Bezirk des Kindes. Siehe auch FamFG §232. Bei Volljährigen Dein Gerichtsort.
Meine Ex, die mich letztes Jahre noch wegen BU verklagte durfte ein paar hundert Km fahren. War sie allerdings zu faul zu und schickte nur ihre RAttin vor.
Meine Ex, die mich letztes Jahre noch wegen BU verklagte durfte ein paar hundert Km fahren. War sie allerdings zu faul zu und schickte nur ihre RAttin vor.