(09-08-2011, 12:47)Ostvater schrieb: Das Kind wird ab Sept. ein Einkommen von brutto 495 €, netto 424,45€ zuzüglich KG von 184 € im ersten lehrjahr haben. im zweiten Lj. liegt es bei 649 € brutto, damit sollte sich die Sache erledigt haben.Was ist mit anfallenden Fahrtkosten des Kindes z.B. zu seiner Schule? 1. Müssten diese nicht von der Berufsausbildung/Betrieb/ hier Hotel, übernommen werden, wenn nicht, muss ich diese anteilsmäßig bezahlen?
Den Bedarf würde ich so sehen: 670 - 424,45 - 184 + 90 (ausbildungsbedingter Aufwand, Ausnahme Kammergerichtsbezirk Berlin) = 151,55.
Diese 151,55 sind auf die Eltern zu quoteln.
In den 90,-€ Ausbildungsbedingte Aufwendungen sind die Fahrtkosten mit drin.
Außerdem sollte das Kind noch einen Antrag, analog zum Bafög, auf Berufsausbildungsbeihile stellen. Die BAB würde ebenfalls bedarfsmindernd angesetzt.
(09-08-2011, 13:24)beppo schrieb: Hast du ihm eigentlich auch schon angeboten, bei dir zu wohnen?
Diese Möglichkeit besteht hier nicht, da Sohnemann vorher nicht bei ihm gewohnt hat.