10-08-2011, 19:13
(10-08-2011, 17:47)Camper1955 schrieb: Sorry, gerade noch mal nachgeguckt. Du hast selbstverständlich Recht, sofern der Auszubildende bereits volljährig ist.
Ähmm, die Volljährigkeit ist doch Voraussetzung für die Privilegierung. Privilegierte Minderjährige gibt es meines Wissens nicht! ;-)
Gruß
Eifelaner