Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab 18
#28
Das OLG Düsseldorf mit seinen Leitlinien schreibt aber eindeutig, das der Abzug der 90 € nur für Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen gilt. Daran halten sich doch sonst auch immer alle. manche, vor allen kleinere OLG,s weiten das auf beide Jugendliche aus, die die zu Hause leben und die, die ausgezogen sind. Die Düsseldorfer machen aber explizid einen Unterschied !!!!


Auszug aus der DT:

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
8. Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 EUR zu kürzen.



fakt ist, Fahrtkosten werden erst übernommen, wenn sie angefallen sind, z.B. durch Nachweises einer Fahrkarte. Eine Pauschale ist nicht, da unter anderem nicht vorhersehbar ist, wenn er krank ist oder z.B. keine Lust hat oder schwarz gefahren ist. Der Tip mit der Berufsausbildungsbeihilfe ist goldwert, natürlich sollte man mal nachfragen. Hat jemand für Vorstellungen in welchen Größenordnungen das sich bewegt ? Würde nicht auch Wohngeld zum Einkommen zählen? Diese sollte es doch geben, wenn fast die Hälfte des Einkommens als "Miete" immerhin 300 € draufgehen. Zahlt nicht auch der Ausbildungsbetrieb die Fahrtkosten zur Schule, oder gibts das nicht mehr?



Das traurige daran ist eigentlich, das bereits im Vorfeld(Mitte Mai) 500 € als Startgeld für Lehre und Wohnung bzw zum 18. Geburtstag Anfang September angeboten wurden und sie das nicht haben wollten., weil ja "...." es sich hier "abholen" sollte. Aber dafür war halt keine Zeit. ;-). Nun warten wir mal ab, was die Bemühungen des Anwalts bringen bzw. bis eine Klage ins Haus flattert. es geht mir hier auch nicht darum, ob ich letzendlich 25 oder 26 oder 30 € bezahle. es ist keinerlei Bindung an mein Kind mehr vorhanden, dafür hat die KM , letztlich auch durch die weite Entfernung gesorgt. Für mich ist es wie eine Versicherung, die neue Beiträge will. ich kann auch das gequatsche nicht mehr hören..... es ist ja für DEIN Kind. Mein Kind hat mich das erste mal verklagt, da konnte es nicht mal sprechen.

mit freundlichen Glückauf, Ostvater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 09:58
RE: Unterhalt ab 18 - von karlma - 09-08-2011, 10:15
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 10:47
RE: Unterhalt ab 18 - von beppo - 09-08-2011, 10:49
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 11:18
RE: Unterhalt ab 18 - von blue - 09-08-2011, 11:19
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 11:28
RE: Unterhalt ab 18 - von beppo - 09-08-2011, 11:41
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 12:00
RE: Unterhalt ab 18 - von beppo - 09-08-2011, 12:06
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 12:17
RE: Unterhalt ab 18 - von blue - 09-08-2011, 12:39
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 12:47
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 10-08-2011, 12:52
RE: Unterhalt ab 18 - von Camper1955 - 10-08-2011, 13:44
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 10-08-2011, 14:05
RE: Unterhalt ab 18 - von Camper1955 - 10-08-2011, 14:16
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 10-08-2011, 15:32
RE: Unterhalt ab 18 - von Camper1955 - 10-08-2011, 17:47
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 10-08-2011, 19:13
RE: Unterhalt ab 18 - von blue - 10-08-2011, 13:56
RE: Unterhalt ab 18 - von beppo - 09-08-2011, 12:54
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 13:09
RE: Unterhalt ab 18 - von beppo - 09-08-2011, 13:24
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-08-2011, 13:42
RE: Unterhalt ab 18 - von blue - 09-08-2011, 16:40
RE: Unterhalt ab 18 - von beppo - 10-08-2011, 13:40
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 11-08-2011, 10:49
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 11-08-2011, 12:28
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 11-08-2011, 18:10
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 12-08-2011, 13:16
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 14-08-2011, 10:58
RE: Unterhalt ab 18 - von p__ - 18-08-2011, 15:35
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-09-2011, 14:13
RE: Unterhalt ab 18 - von sorglos - 09-09-2011, 19:51
RE: Unterhalt ab 18 - von blue - 09-09-2011, 20:15
RE: Unterhalt ab 18 - von p__ - 09-09-2011, 14:54
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 09-09-2011, 17:46
RE: Unterhalt ab 18 - von p__ - 09-09-2011, 19:32
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 09-09-2011, 15:31
RE: Unterhalt ab 18 - von blue - 09-09-2011, 19:42
RE: Unterhalt ab 18 - von p__ - 09-09-2011, 19:52
RE: Unterhalt ab 18 - von sorglos - 09-09-2011, 20:04
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 10-09-2011, 08:00
RE: Unterhalt ab 18 - von p__ - 10-09-2011, 08:51
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 12-09-2011, 08:48
RE: Unterhalt ab 18 - von beppo - 12-09-2011, 09:02
RE: Unterhalt ab 18 - von Eifelaner - 12-09-2011, 12:42
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 29-11-2011, 15:18
RE: Unterhalt ab 18 - von p__ - 29-11-2011, 15:32
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 29-11-2011, 15:50
RE: Unterhalt ab 18 - von p__ - 29-11-2011, 15:57
RE: Unterhalt ab 18 - von Ostvater - 29-11-2011, 16:19
RE: Unterhalt ab 18 - von sorglos - 29-11-2011, 17:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste