09-09-2011, 14:13
In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, das mein Sohn Anspruch auf Berufausbildungsbeihilfe in Höhe von ca 300 € hat. Diese wird ja zusätzlich zu Lehrlingsgeld und KG gezahlt. dazu findet man auch einen Rechner bei der Arge. Er kommt unter Berücksichtigung der anderen beiden Geldern somit auf ca 900 € monatlich, da die BAB mehr berücksichtigt (Wohn und Fahrtkosten, die unterhaltsrechtlich nicht anerkannt sind bzw werden).
jetzt die konkrete Frage.
Unterhaltsbedarf : 670 €
Einkommen netto: 424,45 €
KG : 184 €
therorischer Restbedarf ca : 60 €/hälftig 30 € (oder andere Quote )
Fahrtkosten ca 80 €, hälftig 40 €
damit ist der Unterhaltsanspruch voll.. die Arge stockt allerdings nochmals 300 € auf. zählt dieses Geld als "Einkommen"?
d.h. muss ich die hältigen Beträge zahlen oder nicht?
jetzt die konkrete Frage.
Unterhaltsbedarf : 670 €
Einkommen netto: 424,45 €
KG : 184 €
therorischer Restbedarf ca : 60 €/hälftig 30 € (oder andere Quote )
Fahrtkosten ca 80 €, hälftig 40 €
damit ist der Unterhaltsanspruch voll.. die Arge stockt allerdings nochmals 300 € auf. zählt dieses Geld als "Einkommen"?
d.h. muss ich die hältigen Beträge zahlen oder nicht?