12-09-2011, 08:48
Hallo,
nachdem ich die Tage mich etwas belesen habe, holt sich die "Arge" den Unterhaltsanspruch sich wieder, fraglich ist natürlich wie diese rechnet.
Die Sache scheint nun doch komplizierter.
d.h. Der 18 Jährige Jugendliche hat einen Anspruch unterhaltsrechlich auf 670 €, dort fehlen nach Lehrlingsgeld und KG in meinem Fall noch rund 60 €. die Arge stockt BAB auf, ca 300 €. das wird scheinbar nicht als Einkommen gezählt, obwohl es "Wohngeld" erhält, deshalb geht auch der Unterhaltsanspruch auf die Arge über.
Sonderbar ist es trotzdem, während beim Unterhaltszahler jewedes Einkommen gerechnet wird und schlimmstensfalls ein fiktives angenommen wird, wird beim Empfänger verschiedenes nicht angerechnet.
Fraglich ist natürlich, warum mich der Anwalt der Gegenseite seit Monaten nervt und um Auskunft bittet, (obwohl mein Einkommen im vorrigen Jahr erst neu berechnet wurde)
Ist das Dummfang oder Unkenntniss?
Ostvater
nachdem ich die Tage mich etwas belesen habe, holt sich die "Arge" den Unterhaltsanspruch sich wieder, fraglich ist natürlich wie diese rechnet.
Die Sache scheint nun doch komplizierter.
d.h. Der 18 Jährige Jugendliche hat einen Anspruch unterhaltsrechlich auf 670 €, dort fehlen nach Lehrlingsgeld und KG in meinem Fall noch rund 60 €. die Arge stockt BAB auf, ca 300 €. das wird scheinbar nicht als Einkommen gezählt, obwohl es "Wohngeld" erhält, deshalb geht auch der Unterhaltsanspruch auf die Arge über.
Sonderbar ist es trotzdem, während beim Unterhaltszahler jewedes Einkommen gerechnet wird und schlimmstensfalls ein fiktives angenommen wird, wird beim Empfänger verschiedenes nicht angerechnet.
Fraglich ist natürlich, warum mich der Anwalt der Gegenseite seit Monaten nervt und um Auskunft bittet, (obwohl mein Einkommen im vorrigen Jahr erst neu berechnet wurde)
Ist das Dummfang oder Unkenntniss?
Ostvater