09-08-2011, 20:37
ÄHHHHHHH; nur wessen Immobilie ?
Laut BGH nicht die selbst bewohnte; durch Berechnung
eines geldwerten Vorteils und Aberkennung der NK im Gegensatz
zu einem Mieter, ist die Hütte nicht zu halten.
Erben......von was träumst Du denn ? Das versoffene Subjekt suchte
sich eins der teuersten Heime aus; das war´s. BRD-Richterin: Ein Umzug
ist nicht zumutbar; was einem Arbeitnehmer zuzumuten ist hat sie mir
gesagt; der schlichte Ruin; alle 2 Jahre Vermögensfeststellung; das
geht noch mindestens 15 Jahre; dann wäre ich 62.........
Neee; ich bereite mich auf ein paar Jahre unter Palmen vor und dann
als Harzler wieder nach D
Laut BGH nicht die selbst bewohnte; durch Berechnung
eines geldwerten Vorteils und Aberkennung der NK im Gegensatz
zu einem Mieter, ist die Hütte nicht zu halten.
Erben......von was träumst Du denn ? Das versoffene Subjekt suchte
sich eins der teuersten Heime aus; das war´s. BRD-Richterin: Ein Umzug
ist nicht zumutbar; was einem Arbeitnehmer zuzumuten ist hat sie mir
gesagt; der schlichte Ruin; alle 2 Jahre Vermögensfeststellung; das
geht noch mindestens 15 Jahre; dann wäre ich 62.........
Neee; ich bereite mich auf ein paar Jahre unter Palmen vor und dann
als Harzler wieder nach D