01-09-2011, 20:37
Das Jugendamt setzt gar nix fest. Weder ein fiktives Einkommen noch irgendeinen Zahlbetrag. Den setzt möglicherweise ein Gericht fest. Wenn sie das so formuliert haben, merkst Du schon, dass Du ihnen auf den Leim gehst bei ihren Lügereien.
Sie stellen eine Forderung auf und setzen Dich in Verzug. Somit sind wir im Schuldrecht des BGB und Du bist im Zugzwang.
Bei mir war es so, dass sie einen tatsächlich nicht gezahlten Betrag von tituliertem Unterhalt für meinen Sohn nach dessen Volljährigkeit einfach auf die noch bestehenden Forderungen bei dem nicht volljährigen Kind Nummer 2 aufgeschlagen haben und somit einige Jahre mehr auf angeblich bestehenden Forderungen herumritten.
Einen sachlichen Nachweis der Forderungen haben sie auch nie angetreten - müssen sie auch tatsächlich nicht. Sie müssen nur behaupten. Alles was sie getan haben, war irgendeine absurde Excel-Tabelle vorzulegen, die das Milchbrötchen von Beistand am PC erstellt hatte. Völlig irrelevant.
Sie stellen eine Forderung auf und setzen Dich in Verzug. Somit sind wir im Schuldrecht des BGB und Du bist im Zugzwang.
Bei mir war es so, dass sie einen tatsächlich nicht gezahlten Betrag von tituliertem Unterhalt für meinen Sohn nach dessen Volljährigkeit einfach auf die noch bestehenden Forderungen bei dem nicht volljährigen Kind Nummer 2 aufgeschlagen haben und somit einige Jahre mehr auf angeblich bestehenden Forderungen herumritten.
Einen sachlichen Nachweis der Forderungen haben sie auch nie angetreten - müssen sie auch tatsächlich nicht. Sie müssen nur behaupten. Alles was sie getan haben, war irgendeine absurde Excel-Tabelle vorzulegen, die das Milchbrötchen von Beistand am PC erstellt hatte. Völlig irrelevant.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.