13-11-2013, 10:22
Ob sie den Briefkasten nicht leert, ist ja nicht bewiesen. Vielleicht ist sie weggezogen. Ob ruhen oder Alleinsorge erscheint mir da einerlei. Ich würde ruhen beantragen, hilfsweise Alleinsorge für einen Teilbereich der Sorge. Jemand, der nicht erreichbar ist oder sein will, kann kein gemeinsames Sorgerecht ausüben.