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Sie will auswandern - wie sind meine Chancen???
#1
Hallo,
ich habe gerade dieses Forum entdeckt und erhoffe mir Hilfe...bin nämlich gerade sehr am Verzweifeln!!!

Hintergrund: Wir leben seit 4 Jahren getrennt, Kinder bei ihr, Umgang alle 2 Wochen. Scheidung ist eingereicht...momentan geht es noch etwas hin und her wg. Unterhalt, aber das wird hoffentlich zeitnah geklärt werden.

Nun fällt ihr ein...sie will ins Ausland ziehen (ein EU-Land) und dort ein neues Leben anfangen. Angeblich hat sie in D nicht mehr so gute berufliche Perspektiven (mit Mitte 40), im Zielland sieht das angeblich besser aus.

Dass sie die Kinder (13 und 10) mitnehmen will, muss ich sicher nicht erwähnen...

So, ich frage Euch nicht nach der rechtlichen Situation. Die ist mir hinlänglich bekannt, mir ist klar, dass sie meine Zustimmung braucht, um die Kinder mitzunehmen.

Ich hab das auch alles mit meinem RA durchdiskutiert, der meinte, auf jeden Fall bei Gericht ABR beantragen und Umzug der Kinder klar widersprechen.

Nun ist mir klar, dass der RA in erster Linie an der Geschichte verdienen will, von daher will ich erstmal nachdenken und mich informieren, bevor ich schieße.

Was sagt Ihr aus Eurer Erfahrung...wie realistisch sind meine Chancen, die Kinder hierzubehalten?

Der Riesenhaken an der Sache ist, beide Kinder wollen mit - wie es aussieht, ernsthaft und nicht indoktriniert - und würden das wohl im Ernstfall auch dem Richter so sagen.

Was soll ich tun???

Danke schon mal und LG

Andreas
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#2
Hallo und herzlich Willkommen, Andreas66!

Da die Meinung beider Kinder mit zunehmendem Alter an Gewicht gewinnt und wenn diese gemeinsam ihren Weg mit der Mutter im Ausland fortsetzen wollen, solltest du dich dem nicht in den Weg stellen, sondern mit ihnen gemeinsam einen Weg finden, wie dir noch an beider Leben eine Teilhabe ermöglicht werden kann.
Ein Antrag auf Übertragung des ABR, mit dem Ziel die Ausreise der drei geeinten zu erschweren, hat unter diesen Zeichen ohnehin keine Aussicht auf Erfolg.
Die Unterhaltsfragen würde ich dann möglichst auch in Zusammenhang mit Zielland und den erhöhten Umgangskosten klären wollen.
Zudem wäre ich geneigt nachehelichen Unterhalt so stark wie möglich in Höhe und Zeit zu begrenzen, da mir die getätigte Aussage zu den beruflichen Perspektiven nicht geheuer, weil zu schwammig ist.

Vielleicht wäre es sinnvoll die Zustimmung zur Ausreise von einer Vorlage eines Arbeitsvertrages abhängig zu machen?
Ich meine: Ich käme mir ziemlich veralbert vor, zöge meine Exe an die spanische Mittelmeerküste, mit ebendieser Ansage und findet dort "zufällig" dann doch keinen Job, über den mindestens sie selbst versorgt ist.

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Wenn die Kinder in diesem Alter mitwollen, liegen deine Chancen zwischen 0 und 1%. Anwalt brauchst du für so ein Verfahren übrigens nicht.

Wenn sie ins Blaue hinein auswandert, allein mit zwei Kindern, dann sehe ich wenig Chancen, dass sie dauerhaft Fuss fasst. Ich würde also die Türen für die Kinder offen halten, es könnte sein dass sie früher zurückwollen als der Mutter lieb ist.
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#4
Moin.

In Anbetracht des Alters der Kinder hängt sicher sehr viel am Willen der Kinder.
Wollen die auch auswandern?
Wie ist euer Kontakt?
Würden sie auch bei dir bleiben?
Könntest du die Betreuung übernehmen?

Da du vor Gericht nicht beantragen, dass die Mutter hier bleiben muss, kannst du nur beantragen, dass die Kinder hier bleiben.
Dann muss das aber auch gehen und von den Kindern gewollt werden.

Wenn eine evtl. Gerichtsverhandlung in die Richtung der Auswanderung läuft, solltest du deine Zustimmung von der Übernahme der Umgangskosten geltend machen.

Und Ehegattenunterhalt sollte bei dem Alter der Kinder auch spätestens mit der Scheidung vorbei sein.
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#5
Ja, wenn nicht von rechtlichen, von welchen Überlegungen willst Du Dich dann leiten lassen? Deinen eigenen Wünschen und Erwartungen in Bezug auf die Kinder oder von den Interessen der Kinder?

Die Kinder haben sich ja wohl bereits positioniert - bleibt die Frage, ob auch ihre Zukunft im Zielland gesichert werden kann. Das abzuwägen ist aufgrund Deiner bisherigen Angaben nicht möglich.

Ich habe (auch) 2 erwachsene Kinder. Dein ältestes Kind ist jetzt 13; nach meiner Erfahrung kannst Du davon ausgehen, dass sein eigenes Leben für es jetzt wesentlich wichtiger wird, als Deine Person. Und das Jüngere wird beim Älteren bleiben wollen und bei der Mutter - Du schreibst nichts über Schwierigkeiten mit ihr, sondern über ihre Schwierigkeiten, in D zurecht zu kommen. Wenn ihre Annahmen einen realistischen Hintergrund haben - ist das allemal ein mutiger Schritt, den sie tut. Sicher kein schlechtes Beispiel für Deine Kinder.

Man hat Kinder ja ohnehin nur vorübergehend als Leihgabe und irgendwann muss man loslassen und kann nur hoffen, dass man sie bis dahin angemessen begleitet hat. Zugegebener Maßen jetzt etwas sehr früh bei Dir aber auch die Möglichkeit, das so zu gestalten, dass Du dauerhaft auf positive Weise in ihrem Leben bleiben kannst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
(18-09-2011, 10:55)Bluter schrieb: Hallo und herzlich Willkommen, Andreas66!

Zudem wäre ich geneigt nachehelichen Unterhalt so stark wie möglich in Höhe und Zeit zu begrenzen, da mir die getätigte Aussage zu den beruflichen Perspektiven nicht geheuer, weil zu schwammig ist.

Vielleicht wäre es sinnvoll die Zustimmung zur Ausreise von einer Vorlage eines Arbeitsvertrages abhängig zu machen?


hm, eigentlich wollte ich nicht so einfach aufgeben. Einen Arbeitsvertrag gibt es ziemlich sicher nicht...

Und was passiert im Endeffekt, wenn sie keinen Arbeitsvertrag vorweist, ich aufgrunddessen meine Zustimmung verweigere??

Versteht Ihr, ich will mich weder stur stellen noch zu allem ja und amen sagen. Ich will einfach das kleinere Übel...

(18-09-2011, 11:01)p schrieb: Wenn die Kinder in diesem Alter mitwollen, liegen deine Chancen zwischen 0 und 1%. Anwalt brauchst du für so ein Verfahren übrigens nicht.

Wenn sie ins Blaue hinein auswandert, allein mit zwei Kindern, dann sehe ich wenig Chancen, dass sie dauerhaft Fuss fasst. Ich würde also die Türen für die Kinder offen halten, es könnte sein dass sie früher zurückwollen als der Mutter lieb ist.

Danke, p, für die realistische Einschätzung...Undecided
Hallo Beppo,

hm ja, könnte ich die Betreuung übernehmen?

Schwierig, ich bin voll berufstätig. Um die beiden dauerhaft bei mir aufnehmen zu können, müsste ich wohl meinen Wohnraum verändern, derzeit lebe ich in 1,5 Zimmern.

Sieht wohl trübe aus.
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#7
Es geht dir ums Aufgeben, aber was?
Die Kinder haben sich bereits positioniert und nur um die kann es doch im wesentlichen gehen, oder?
Was im Endeffekt passiert, wenn sie keinen Arbeitsvertrag vorlegen kann ist der richterlichen Unabhängigkeit, viele nennen es Willkür, vorbehalten.
Es wäre aber meiner bescheidenen Meinung nach ein berechtigter Grund dies vorzutragen und darauf zu drängen, dass die Kinder solange hier bleiben, bis ein solcher Arbeitsvertrag vorliegt.


16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#8
Hallo Wackelpudding,

ich hab damit gemeint, das REcht haben und Recht bekommen nicht das Gleiche sind.

Ob ihre Zukunft im Zielland abgesichert ist, kann ich nicht sagen, und mehr Angaben kann ich nicht machen...sie wandert tatsächlich ins Blaue hinein aus.

Ich finde es ziemlich verantwortungslos den Kindern gegenüber und ich bin gerade sehr vor den Kopf geschlagen, dass ich warhscheinlich wenig bis nichts dagegen unternehmen kann.

LG, Andreas
Hallo Bluter,

danke, das ist ein guter Vorschlag.

Ich werde fordern, dass die Kinder so lange in D bleiben, bis sie einen Arbeitsvertrag hat.

Sofern mir bekannt...will sie gar keinen Arbeitsvertrag. Will sich wohl selbständig machen, keine Ahnung womit.
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#9
Ja gut, das wäre dann der Punkt auf den ich mich konzentrieren würde: Wie sieht die Zukunft der Kinder im Zielland aus? Kindeswohl ist ja nicht auf den Zeitpunkt bezogen zu betrachten, sondern prognostisch. Dies wäre wohl auch der rechtliche Ansatzpunkt... Nur muß Dir klar sein: Dann mußt Du im Zweifel die Kinder betreuen können.. Die KM kann hinziehen, wo sie will.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
Zum Betreuen müsste ich umziehen. Oder würde ein Richter akzeptieren, dass ich mit den beiden auf 1,5 Zimmern hocke????

Und dann wäre noch die Arbeit. bin jeden Tag 10 Std. außer Haus, würde Richter akzeptieren, dass sie dann eben viel allein wären?

Habe neue LG (wir leben nicht zusammen), aber die arbeitet auch Vollzeit und studiert nebenbei.
Ich hätte noch eine Frage. Sollte es zum worst case kommen und die drei ins Ausland ziehen, wäre ich dann weiterhin zum Unterhalt verpflichtet?

Sie geht nämlich von locker einem Tausender Unterhalt aus, das wäre schon mal wenigstens etwas Geld, sollte sich die Jobsuche doch hinziehen...
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#11
Stell Dir doch ´mal selbst die Frage, was Du meinst, dass es gut sei für Deine Kinder und werde Dir klar, in wieweit Du Dich auf dieses (Dein eigenes) Sollbild hin verändern kannst. Den möglichen Zustand nach Veränderung beschreibe dann bitte ´mal und wir können versuchen, eine Bewertung vorzunehmen. Mir scheint, Du willst, dass also so bleibt wie es ist, aber das ist m. E. ein Traum, der nicht weiterführt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
(18-09-2011, 12:09)Andreas66 schrieb: Sollte es zum worst case kommen und die drei ins Ausland ziehen, wäre ich dann weiterhin zum Unterhalt verpflichtet?

Der Kindesunterhalt könnte sogar steigen. Und ohne Kindergeldanrechnung steigt er noch mehr.
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#13
(18-09-2011, 12:18)wackelpudding schrieb: Stell Dir doch ´mal selbst die Frage, was Du meinst, dass es gut sei für Deine Kinder und werde Dir klar, in wieweit Du Dich auf dieses (Dein eigenes) Sollbild hin verändern kannst. Den möglichen Zustand nach Veränderung beschreibe dann bitte ´mal und wir können versuchen, eine Bewertung vorzunehmen. Mir scheint, Du willst, dass also so bleibt wie es ist, aber das ist m. E. ein Traum, der nicht weiterführt.


Ja, natürlich will ich, dass es so bleibt wie es ist! Was denn sonst??? Momentan leben wir in Nachbarorten, ich bin in 15 min bei meinen Kindern und kann sie regelmäßig sehen. Auch außerhalb der üblichen Zeiten, da hat sie eigentlich nie Steine in den Weg gelegt.

Natürlich will ich dass das so bleibt. Ich will einfach nicht, dass sie 1000 km weg und nur noch per Flugzeug erreichbar sind.

Sehr wesentlich verändern kann ich mich nicht. Ich zahle Unterhalt für sie und für die Kinder, ich könnte vll. umziehen, aber wenn größere Wohnung, dann wahrscheinlich schlechtere Umgebung. Finanziell ist mein Spielraum nicht allzu groß.


(18-09-2011, 12:20)p schrieb: [quote='Andreas66' pid='61931' dateline='1316340544']

Der Kindesunterhalt könnte sogar steigen. Und ohne Kindergeldanrechnung steigt er noch mehr.

SCH.... stimmt das???

WArum sollte er steigen (abgesehen vom Kindergeld)

Und Kindergeld wird also nur innerhalb D.s gezahlt?

Echt, das wußte ich noch nicht.

Mist.

Wenn das so ist, sehe ich meine Kinder nie wieder. Wie soll ich da jemals einen Flug bezahlen können?
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#14
Welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, einen Umzug zu verhindern, weiß ich nicht, wahrscheinlich nicht allzu viele.

Möchte Deine Ex denn in ein nichtdeutschsprachiges Ausland ziehen? Gibt es denn irgendeine Beziehung von Ex zu diesem Land? Deine Kinder gehen doch hier in die Schule, oder? Was denken denn die Lehrer über eine solche Entscheidung?

Eine neue Sprache zu erlernen - mit der man u.U. noch nie etwas zu tun hatte - kann man zwar als bereichernd ansehen, aber ein Zuckerschlecken ist dies nicht. Sind sich Deine Kinder dessen bewusst?

Einfach ins Blaue hinein auszuwandern wirkt für mich ziemlich chaotisch und unverantwortlich den Kindern gegenüber.
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#15
Andreas66 schrieb:Nun fällt ihr ein...sie will ins Ausland ziehen (ein EU-Land) und dort ein neues Leben anfangen. Angeblich hat sie in D nicht mehr so gute berufliche Perspektiven (mit Mitte 40), im Zielland sieht das angeblich besser aus.

Dass sie die Kinder (13 und 10) mitnehmen will, muss ich sicher nicht erwähnen...
Die Rechtsprechung prüft in solchen Fällen nicht die Fragen, die Du Dir stellst oder die zu stellen Dir geraten wird und die Dir mglw aus dem Ausland beantwortet werden, wenn Du zu lange wartest.
Stattdessen orientiert man sich auch in solchen Fällen an 1684 II BGB.
Dem Elternteil kann sogar durch Entziehung des ABR verboten werden, auszuwandern, "wenn dadurch dem anderen EltT der weitere Umgang mit den Kindern unmöglich gemacht wird und wenn für die Auswanderung keine triftigen Gründe vorhanden sind, erst recht, wenn damit beabsichtigt wird, den Umgang zu vereiteln." (m.w.N. in: Palandt, § 1684, RdNr. 8).
Mit einer Übersiedlung ins Ausland verbundene bloße Erschwerungen des Umgangs müssen dagegen i.d.R. hingenommen werden.

(Auch) einem 13-jährigem Kind können in diesem Bereich nur sehr beschränkt (wenn überhaupt) Mitentscheidungsrechte zukommen.

Für Dich steht viel auf dem Spiel ....
und wer viel fragt, bekommt bekanntlich viele Antworten!

Zwar ist richtig was bspw. @p weiter oben geschrieben hat:
ein Anwaltszwang besteht in diesem Fall nicht.

Ich rate aber trotzdem dazu.
Lieber gestern als morgen!

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#16
hallo Befreit,

natürlich, ich finde es auch verantwortungslos...

Gut...ich wollte mich eigentlich bedeckt halten, denn man weiß ja nie, wer hier vielleicht mal so rumspioniert, nicht wahr...Angel...aber ich will mal mit der Sprache rausrücken...

also, sie will nach Großbritannien. Also ein Land, von dessen Sprache die Kinder nach 7 bzw. 4 Jahren Schule zumindest doch schon einiges gehört haben...Confused

Ist eines ihrer Argumente...es gibt doch nichts Besseres, als die beiden perfekt Englisch lernen zu lassen.

Anderes Argument - wenn die SCheidung durch ist, ist sie bei mir nicht mehr krankenversichert, heißt, Madame müsste dann ein paar Hunderter für eigene KK hinblättern. Sie hat hier keinen kk-pflichtigen Job. Nun hat sie herausgefunden, dass man in GB automatisch über den NHS versichert ist (einschließlich Kindern), sobald man dort einen Wohnsitz anmeldet. Egal ob Job vorhanden oder nicht.

Und last, but not least...sie ist nun mal so anglophil, und es ist dort halt so schön....es ist einfach "ihr" Land.

Leider ist es nicht "ihr" erstes Land, bevor wir uns kannten, hat sie schon mal in Spanien und in der Schweiz gewohnt.

Sie ist so. Sie hält es nirgends lange aus. Ich hätte es wissen müssen. Dass sie irgendwann wieder Hummeln kriegt und die Fliege macht. Ich war ein Idiot - auch nach einigem, was ich mittlerweile hier im Forum gelesen habe - dass ICH damals ausgezogen bin.

Nun hab ich wohl die Arschkarte.


Hallo Ibykus,

danke für die Antwort! Und das ist genau der Punkt. Wie es rein rechtlich festgelegt ist, das ist mir ja durchaus klar.

Nur, wie sieht die Realität aus?

Kann IHR (also nur ihr) das Auswandern verboten werden??? Wohl kaum.

Gesetzt den Fall, sie geht auf jeden Fall...dann werden wir also beide das ABR beantragen. Und wie das ausgehen würde, davor hab ich eben Angst...

Gibt es hier vielleicht einen Vater, der mit einer solchen Geschichte Erfolg hatte???
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#17
Tja, bin auch ausgezogen, emotionsschwanger wie damals... Ex meinte noch, "dann kümmerst Du Dich mal um unser Kind, damit Du siehst was das heißt" Hätte ich Sie doch beim Wort genommen...

Ich glaube, Deine Ex hat wirklich einen Schatten...

Was man rechtlich tun könnte, haben andere ja geschrieben. Ich finde schon, dass es unabhängig vom Kindeswunsch nicht unbedingt dem Kindeswohl entspricht, wenn KM einfach ins Blaue in ein fremdes Land umzieht (hat sie denn schon ein konkretes Ziel?). Wenn ein Kind in diesem Alter beispielsweise sich den Körper volltätowieren oder jeden Tag bis in Puppen unterwegs ausgehen möchte und KM dies toll findet, so hat man doch als Elternteil durchaus das Recht und irgendwo auch die Pflicht, dies auch gegen den Kindeswillen zu verhindern zu versuchen.

Du solltest vielleicht den Kindern nicht unbedingt das Gefühl geben, dass Du gerichtlich gegen ihren Willen vorgehst nur weil Du sie gerne hier hättest, sondern das Beste für sie möchtest und deshalb auch gegen eine unausgegorene Übersiedlung in ein fremdes Land bist. Sprich doch auch einmal mit den Lehrern und lass Dir einen konkreten Plan für ihre angedachte Übersiedlung nach GB vorlegen. Die Möglichkeit, dass sie nach einigen Monaten in GB die Schnauze voll haben, besteht ja durchaus. Allerdings habe ich so den Eindruck, dass KM dann vielleicht auf die Bahamas möchte (weil da dann niemand eine Krankenversicherung braucht weil eh immer die Sonne scheint).

Der Balanceakt besteht aus meiner Sicht darin, die Auswanderung zu verhindern zu versuchen und trotzdem im Fall der Fälle zu erhalten, dass die Kinder gerne wieder zurückkommen und den Kontakt zu Dir als bereichernd empfinden.
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#18
@Ibykus

Zitat:(Auch) einem 13-jährigem Kind können in diesem Bereich nur sehr beschränkt (wenn überhaupt) Mitentscheidungsrechte zukommen.

Rechtlich grundsätzlich richtig, aber hier mit Auswirkung auf das Verhältnis zum "familienfernen" Elternteil. Über die Kinder hinweg, die sich einig sind und mit der Mutter gehen wollen (nach letztem Beitrag von Andreas66 bin ich geneigt doch eine Manipulation zu vermuten), einen Schritt gegen ihre Interessen zu fällen, halte ich für riskant.
Vielleicht könnte eine gezielte Befragung der Kids hier für Klarheit sorgen?

@Andreas

Kinder sind keine Möbelstücke und die eigenen "Hummeln" im Mors (Hintern) reichen als Argument nicht aus.
Es scheint mir, dass sie mit ihrem Anliegen an die Kids herangetreten ist und es ihnen schmackhaft gemacht hatte (neues entdecken, Sprache lernen, Veränderung = voll toll). Ich nenne das Manipulation.
Die Kids mögen bitte so unstet werden wie sie selbst.
Ob dies dem Kindeswohl und einer gedeihlichen Entwicklung zuträglich ist vermag ich nicht abschließend zu bewerten, aber ich habe da meine Bedenken.
Dass schon irgendwer anderes die Marotten einer Mutter bezahlen wird ist in D ein weit verbreiteter Gedanke, dem sich Gesetzgebung und Rechtsprechung bisher nicht wirkungsvoll entgegen gestellt haben, zumindest so lange beim Ex noch ein paar Cent aus dem Kreuz zu leiern sind.

Nun also doch: Setze dich besser gegen diese mütterliche Willkür zur Wehr, sofern du davon überzeugt bist, dass es ihr lediglich darum geht den eigenen irrationalen Willen durchzuboxen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#19
Vielleicht ´mal hier http://www.fr-blog.com/2010/05/04/olg-ko...s-ausland/ gucken? ...aber ich denke auch, da brauchst Du dann ´nen Anwalt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
befreit schrieb:Der Balanceakt besteht aus meiner Sicht darin, die Auswanderung zu verhindern zu versuchen und trotzdem im Fall der Fälle zu erhalten, dass die Kinder gerne wieder zurückkommen und den Kontakt zu Dir als bereichernd empfinden.
sehr schön formuliert.
Und unter Berücksichtigung dessen, was @Bluter mir noch geantwortet hatte ein Spagat, der noch manche Träne verursachen wird, wenn die KM ernst macht.
Wir müssten ja eigentlich alles, was hier geschrieben wurde, dem Familiengericht mitteilen in der Hoffnung, es entscheidet sich anschließend für das Kindeswohl und nicht dafür, mütterliche Interessen zu fördern und zu unterstützen.


(18-09-2011, 13:34)wackelpudding schrieb: Vielleicht ´mal hier http://www.fr-blog.com/2010/05/04/olg-ko...s-ausland/ gucken? ...aber ich denke auch, da brauchst Du dann ´nen Anwalt.
eines der Nachweise, die im Palandt erwähnt werden.
Es gibt noch weitere Entscheidungen, die das stützen.

Ein RA hat das schnell geordnet und gewertet.
Ich rate, keine Zeit zu verlieren!

Ganz dreisten Müttern geht sowas nämlich a.A. vorbei!
Sie schaffen vollendete Tatsachen, denen Du dann hinterher laufen musst.
Und wenn es Deinen Kindern im Ausland irgendwann gefällt, hat es die KM um so leichter, Dich vollends zu entsorgen.


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#21
(18-09-2011, 12:20)p schrieb:
(18-09-2011, 12:09)Andreas66 schrieb: Sollte es zum worst case kommen und die drei ins Ausland ziehen, wäre ich dann weiterhin zum Unterhalt verpflichtet?
Der Kindesunterhalt könnte sogar steigen. Und ohne Kindergeldanrechnung steigt er noch mehr.

@Andreas66
Sei froh, dass sie nicht in die Schweiz auswandert - die würden Dir gleich den Maximalunterhalt auferlegen.
Zieh doch einfach hinterher und freu Dich an Deinen Kindern und der neuen Umgebung. Oder, wenn sie das macht, um Dich abzuhängen, zieh ebenfalls weg - zB. nach Spanien. Dann sind zumindest Deutsche Behörden nicht mehr zuständig. Und sie muss mal selbst anfangen zu rudern.

In jedem Fall würde ich den Kontakt zu Deinen Kindern wahren und ihnen die Rückkehrmöglichkeit offen halten. Kinder in dem Alter werden schnell erwachsen. Die merken dann auch, wo es weitergeht und wo nicht.
https://t.me/GenderFukc
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#22
Hier stehen mal ein paar ganz nette Infos:

http://ec.europa.eu/civiljustice/mainten...eng_de.htm

20% vom Lohn sind bei 2 Kindern als Unterhalt fällig.
Aber: Die „Child Support Agency“ kann die Unterhaltsberechnung für den Kindesunterhalt nur vornehmen, wenn sich der nicht ortsansässige Elternteil in einem Landesteil des Vereinigten Königreichs befindet (d.h. in England, Wales oder Scotland) oder außerhalb des Vereinigten Königreichs für einen Arbeitgeber tätig ist, der sein Lohnbüro im Vereinigten Königreich hat.

Das klingt nach Spielraum. Ich weiß es aber nicht sicher...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#23
Dies passt jetzt zwar überhaupt nicht zum Thema:

dies ist ein schlechter Witz, oder?

Wenn es Madam beliebt, in ein anderes Land auszuwandern, so soll man nach den dort geltenden Regeln Unterhalt zahlen???

Dann würden also Exen immer idealerweise in die Schweiz auswandern, und obwohl man nach deutschem Recht geheiratet hat, nach deutschem Recht geschieden ist und man in Deutschland lebt und nach den hiessigen Einkommensverhältnissen verdient, soll man Unterhalt wie im neuen 'Gastland' der Ex bezahlen???
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#24
(18-09-2011, 15:05)befreit schrieb: Wenn es Madam beliebt, in ein anderes Land auszuwandern, so soll man nach den dort geltenden Regeln Unterhalt zahlen???

Bis auf das Wörtchen "soll" entspricht das dem deutschen Unterhaltsrecht. Unterhalt nach den Regeln von dort, wo das Kind lebt. Somit ist es nicht ein "soll", sondern "muss, ansonsten Klage und Pfändung".

Du erlebst gerade die Realität des deutschen Familienrechts für Trennungsväter. Jenseits von säuselnden Medienartikeln, verlogenem Politikergesäusel und Juristenlügen. Leider die Realität, wie dir fast jeder Forenteilnehmer aus eigener Erfahrung bestätigen wird.
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#25
(18-09-2011, 15:18)p schrieb: Bis auf das Wörtchen "soll" entspricht das dem deutschen Unterhaltsrecht. Unterhalt nach den Regeln von dort, wo das Kind lebt. Somit ist es nicht ein "soll", sondern "muss, ansonsten Klage und Pfändung".

Du erlebst gerade die Realität des deutschen Familienrechts für Trennungsväter. Jenseits von säuselnden Medienartikeln, verlogenem Politikergesäusel und Juristenlügen. Leider die Realität, wie dir fast jeder Forenteilnehmer aus eigener Erfahrung bestätigen wird.
Es muss ja gar nicht Deutschem Familienrecht entsprechen. Madame kann am Orte ihres Wohnsitzes, also z.B. in der Schweiz, Kindesunterhalt beantragen oder anpassen lassen und schon wird es international umgesetzt. Danach kann man sich, je nach Kanton, entweder mit der Alimenteninkassosstelle oder der Frauenzentrale ( <- kein Witz) auseinandersetzen.
https://t.me/GenderFukc
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