19-09-2011, 08:20
Kann ich nicht nachvollziehen.
Oder ich verstehe es einfach nicht.
Das hier
Z.B. wenn es nur am Zielort die für das Kind nötige medizinische Behandlung gibt oder es die Luft am Heimatort nicht verträgt.
Oder eben umgekehrt.
Sonst fällt mir da viel nicht anderes ein, was das noch sein könnte.
Ansonsten gilt weiterhin, dass das Kind eben da lebt, wo es hin gehört.
Egal wo und zu 90% bei der Mutter.
Oder ich verstehe es einfach nicht.
Das hier
(19-09-2011, 08:10)Ibykus schrieb:heißt für mich, dass die Gründe nur relevant sind, wenn sie das Kind betreffen.BGH schrieb:Die Frage, ob der Elternteil triftige Gründe hat auszuwandern, findet demnach nur bei der Beurteilung des Kindeswohls Berücksichtigung.
Z.B. wenn es nur am Zielort die für das Kind nötige medizinische Behandlung gibt oder es die Luft am Heimatort nicht verträgt.
Oder eben umgekehrt.
Sonst fällt mir da viel nicht anderes ein, was das noch sein könnte.
Ansonsten gilt weiterhin, dass das Kind eben da lebt, wo es hin gehört.
Egal wo und zu 90% bei der Mutter.