05-03-2012, 14:23
Wenn du damit zufrieden bist, ist dein Ziel erreicht. Allerdings haben die Juristen nun wieder kassiert und hat die Statistik nun wieder einem Fall mehr, in dem die selbstgerechte Justiz sich damit brüsten kann, jemand "rechtskräftig" als Unterhaltspflichtverletzer verknackt zu haben, anstatt selber einen verdienten Tritt in den A*** verpasst zu bekommen, damit das Pack mit seinem selbstgestrickten "Rechts"mist so hart wie möglich auf die Schnauze fliegt.
Wenn die Urteilsbegründung da ist, würde mich die interessieren. Anonymisiert vielleicht auch für andere interessant.
Wenn die Urteilsbegründung da ist, würde mich die interessieren. Anonymisiert vielleicht auch für andere interessant.