30-11-2011, 00:23
Ich stelle hier: http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/ ´mal was zum Unterhaltsrecht ein.
Auf kurze Ehedauer wirst Du nicht abheben können, wenn Deine Antwort auf die Frage, was Deinen Sinneswandel ausgemacht hat, im Wesentlichen über "meine Einstellung zum Leben hat sich geändert" nicht hinaus kommt.
Ich denke aber auch, Du brauchst einen guten Anwalt. Wenn du hier keine Antwort kriegst, frage ´mal beim örtlichen vafk nach.
Auf kurze Ehedauer wirst Du nicht abheben können, wenn Deine Antwort auf die Frage, was Deinen Sinneswandel ausgemacht hat, im Wesentlichen über "meine Einstellung zum Leben hat sich geändert" nicht hinaus kommt.
Ich denke aber auch, Du brauchst einen guten Anwalt. Wenn du hier keine Antwort kriegst, frage ´mal beim örtlichen vafk nach.
Wer nicht taktet, wird getaktet...