17-12-2011, 15:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2011, 15:35 von Camper1955.)
@theddorfer
Sieht doch gleich ganz anders aus.
Der Mutter gegenüber bist Du nicht verpflichtet, eine billige Wohnung zu mieten. Das wäre nur der Fall, wenn Du durch KU zum Mangelfall würdest.
Also vom Netto erst mal die Werbungskosten weg = 1900 € so weit war Deine Rechnung richtig.
Nun kommt noch die Rentenversicherung weg und eben 240 € für die größere Wohnung.
Und der Kindesunterhalt
Dann müsstest Du eher weniger bezahlen.
Für BU hast Du einen Selbstbehalt von 1050 €, für Betreuungskosten sind es sogar 1100 €
Wende dich an einen Anwalt für Familienrecht.
Du sollst hier über den Tisch gezogen werden.
lg
Camper
Sieht doch gleich ganz anders aus.
Der Mutter gegenüber bist Du nicht verpflichtet, eine billige Wohnung zu mieten. Das wäre nur der Fall, wenn Du durch KU zum Mangelfall würdest.
Also vom Netto erst mal die Werbungskosten weg = 1900 € so weit war Deine Rechnung richtig.
Nun kommt noch die Rentenversicherung weg und eben 240 € für die größere Wohnung.
Und der Kindesunterhalt
Dann müsstest Du eher weniger bezahlen.
Für BU hast Du einen Selbstbehalt von 1050 €, für Betreuungskosten sind es sogar 1100 €
Wende dich an einen Anwalt für Familienrecht.
Du sollst hier über den Tisch gezogen werden.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.