18-12-2011, 12:25
@p
Ich rede nicht davon, dass sie den Selbstbehalt erhöhen, sondern sie mindern das zur Verfügung stehende Einkommen.
Und dass brauch ich nur nachzuweisen, wenn es um BU geht nicht begründen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied zum KU.
Ob ein Anwalt mit mir einer Meinung ist, kann ich im Vorgespräch klären und schriftlich festhalten lassen, wenn er meine Meinung vertreten will. Ich kann das zum Bestandteil des Mandates machen.
Schlau geworden aus den ganzen Prozessen vereinbare ich immer, was der Anwalt erreichen soll, vor ich ihm ein Mandat übergebe.
Wenn er dem nicht zustimmt, suche ich nach einem anderen Anwalt.
lg
Camper
Zitat:Dass Wohnkosten den Selbstbehalt erhöhen ist nicht die Regel, sondern eine Ausnahme die aufwendig zu begründen ist.
Ich rede nicht davon, dass sie den Selbstbehalt erhöhen, sondern sie mindern das zur Verfügung stehende Einkommen.
Und dass brauch ich nur nachzuweisen, wenn es um BU geht nicht begründen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied zum KU.
Ob ein Anwalt mit mir einer Meinung ist, kann ich im Vorgespräch klären und schriftlich festhalten lassen, wenn er meine Meinung vertreten will. Ich kann das zum Bestandteil des Mandates machen.
Schlau geworden aus den ganzen Prozessen vereinbare ich immer, was der Anwalt erreichen soll, vor ich ihm ein Mandat übergebe.
Wenn er dem nicht zustimmt, suche ich nach einem anderen Anwalt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.