18-12-2011, 14:53
@Bluter
Der Selbstbehalt ist deshalb höher, weil man hier die Umgangskosten mit dem Kind mit einrechnet, dass ja während der Umgangstage nicht nur von Luft und Liebe leben kann. Zudem braucht während der Umgangstage das Kind eine Betreung, die über "Aufbewahrung hinaus" geht.
Was interressiert Dich denn was die Mutter an Einkommen hat. bzw. wie die Mutter an Einkommen kommt.
Das geht über Arbeit genauso, wie über (ergänzendes) ALG II. Selbst wenn es noch ein Säugling ist.
Wichtig ist, was Dir übrig bleibt und was Du demzufolge an KU und BU leisten kannst.
Wärst Du selbst in einem Vollzeitjob, aber Geringverdiener, könntest Du auch keinen KU und erst recht keinen BU leisten.
lg
Camper
Zitat:Wenn der nun meint sich eine teurere Bude leisten zu müssen, wird er vermutlich (ich habe hierzu keinen Nachweis) darauf hingewiesen, dass er ja der Mutter gegenüber einen angemessenen SB hat und seine 100€ über den notwendigen SB hierfür einsetzen kann.
Der Selbstbehalt ist deshalb höher, weil man hier die Umgangskosten mit dem Kind mit einrechnet, dass ja während der Umgangstage nicht nur von Luft und Liebe leben kann. Zudem braucht während der Umgangstage das Kind eine Betreung, die über "Aufbewahrung hinaus" geht.
Zitat:Nur ist es doch so, dass BU auch darüber hinaus zu leisten ist.
Nach 12 Monden ist schluss mit Elterngeld und dann muss er ohnehin mehr berappen.
Ab August 2012 hat Muddi einen direkten Anspruch ihm gegenüber und sollte sie direkt wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen bleibt mindestens der Großteil ihrer Erwerbseinkünfte überobligatorisch
Was interressiert Dich denn was die Mutter an Einkommen hat. bzw. wie die Mutter an Einkommen kommt.
Das geht über Arbeit genauso, wie über (ergänzendes) ALG II. Selbst wenn es noch ein Säugling ist.
Wichtig ist, was Dir übrig bleibt und was Du demzufolge an KU und BU leisten kannst.
Wärst Du selbst in einem Vollzeitjob, aber Geringverdiener, könntest Du auch keinen KU und erst recht keinen BU leisten.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.