18-12-2011, 18:38
(18-12-2011, 16:13)Camper1955 schrieb: Als Vollzeitberufstätiger mit 1750 € Netto kann von mir niemand verlangen, dass ich auf 23 qm Hause.
Aber sicher. Beweise, dass es nicht so ist. Im übrigen kosten kleine Wohnungen laut offiziellem Mietspiegel in München zwischen 12 und 13 EUR Kaltmiete. Das reicht mit dem Mietanteil im Selbstbehalt auch für deutlich mehr als 23qm. In 95% der anderen Städte Deutschlands sowieso.
(18-12-2011, 16:13)Camper1955 schrieb: Ebensowenig, dass ich mein Bad mit anderen als mit meinen Familienmitgliedern teile. Ich bin doch nicht im Knast.
Musst du nicht. Eine eventuelle neue Frau hat für ihren eigenen Mietanteil zu sorgen, so wie sie auch sonst für sich zu sorgen hat, sie ist nachrangig. Die 360 EUR (beim Kindesunterhalt) sind nur dein Anteil. Das macht insgesamt 720 EUR. Beweise, dass das zu wenig ist.
Erhöhte Wohnkosten lassen sich nicht mit "ist mir zu wenig Komfort" begründen. Die Begründungen, die dieses System bestenfalls akzeptiert liegen in der Unmöglichkeit, ein Einkommen zu erzielen, d.h. wenn der Unterhalt dann sinken würde. Deswegen sind erhöhte Wohnkosten ein schwierig durchzusetzender Punkt, auf den man sich keinesfalls verlassen sollte.
Die Richter denken immer von hinten her. Ein möglichst hohe Zahl muss rauskommen, was vorher kommt wird passend gemacht. Du kannst diesen wundersamen Vorgang an unzähligen Urteilen der höheren Instanzen bewundern.