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Jobcenter: Zwangsarbeit oder Sorgerechtsentzug?
#1
Vermehrt ist zu beobachten, dass Jobcenter ganz massiv gegen Eltern vorgehen, insbesondere gegen Väter.

Väter werden schikaniert, indem ihre Kinder entweder einfach ignoriert werden oder sie nicht als Teil der Bedarfsgemeinschaft anerkannt werden, KU-Zahlung einfach nicht angerechnet werden, usw.
Etliche dieser Schikanen verstoßen ganz klar gegen höchstrichterliche Rechtsprechung, aber die Korrektur kostet Zeit und die Mühe einer Klage.

Zitat:Fall 1
In einem Schreiben , das der Vater am 20.12. erhielt, wird behauptet er habe sich durch den vom Jugendamt geforderten Titel bedürftig gemacht und daher könne der Betrag ab Januar nicht mehr angerechnet werden. Er wird aufgefordert: "uns die erfolgte Änderung des Unterhaltstitels bis zum 29.12.2011 mitzuteilen".
Natürlich ist das grob rechtswidrig, aber bis dann die Klage beim SG durch ist, steht der Vater vor dem Dilemma den Titel zu bedienen oder seine Kinder während des Umgangs versorgen zu können.

Zitat:Fall 2
Das Jobcenter hatte nämlich gedroht, bei einer Sanktion von 60 Prozent das Jugendamt einzuschalten – die seien in solchen Fällen »nicht so zimperlich«, hieß es. Die Leute wissen genau, daß Eltern über ihre Kinder angreifbar sind. Der Teamleiter hat bestätigt, daß das Jugendamt sogar ab 30 Prozent Kürzung informiert wird.
http://www.jungewelt.de/2011/12-19/021.php

Zitat:Fall 3
Nachdem der Vater aufgefordert wurde, eine Liste der monatlichen Umgangstage zu machen mit exakten Uhrzeiten, heißt es im dann folgenden Bewilligungsbescheid sinngemäß: Anteilige Regelleistung für die Kinder könne nicht erbracht werden, weil die (vom Jobcenter definierte Form der Liste!) "kein geeigneter Nachweis" sei, dass diese tatsächlich stattgefunden haben.

Zur gleichen Zeit werden "volle Kanne" Leistungen an Mütter ausgezahlt, teilweise auf bloßen Verdacht hin. Kürzlich hatte in einer SG-Verhandlung der Vertreter des Jobcenters die Dreistigkeit zu sagen, es ginge den Vater gar nichts an, wenn das JC rechtswidrig Alleinerziehungszuschlag an die Mutter zahle. Zugleich bestritt er, dass Bedarf der Kinder beim Vater bestanden habe.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Danke, dass Du das hier bekannt machst!
Sich dagegen zu wehren, sollte man sich organisieren.

Strafanzeige wegen versuchter Nötigung?!
Beschwerde an den Petitionsausschuß des jew. Landtages!

Und alles veröffentlichen und zum Download zur Verfügung stellen (die Namen kann man ja schwärzen).

Wir wehren uns viel zu wenig.
Und viel zu leise!

Ich hatte vor einiger Zeit für eine Freundin einen Teamleiter (oder wie diese Piefkes heißen) wg versuchter Nötigung angezeigt und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Sache ging bis zum Generalstaatsanwalt, der letztlich das Ermittlungsverfahren eingestellt hat (die Beweislage war zugegeben ein bischen wackelig).
Aber immerhin hatte man sich seitens der StA Mühe gemacht, den Fall zu durchleuchten.

Und der Hansel beim JobCenter war nicht wieder zu erkennen ... Big Grin
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#3
Ich habe damals Anzeige wegen Nötigung durch die Zivilrichter des OLG gestellt.

Auch das ging bis zur Generalstaatsanwaltschaft und wurde eingestellt, weil ich ja von einem Anwalt vertreten war.

Im zweiten Fall habe ich dann Anzeige wegen Betruges gegen die Zivilrichter des OLG gestellt, weil sie nach § 170 StGB geurteilt haben und vollkommen falsch gerechnet.

Auch das wurde eingestellt, weil ich die Rechtsmittel nicht ausgeschöpft habe.

Im Urteil der Ziviklrichter stand aber, dass weitere Rechtsmittel nicht zugelassn werden, weil der Streitwert nur bei ca 4.800 € liegt.

Das habe ich alles bereits in der ersten Instanz in meinem Unterhaltsprozess vorgetragen.

Meine Meinung, dass ich von den Zivilrichtern zu dem Vergleich genötigt wurde, hat die Richterin in der 1. Instanz des jetzigen Prozesses auch in Ihrem Urteil ausgeführt.

Ich bin gespannt, wie es nun am 16. Januar ausschaut, anchdem das OLG ja praktisch nicht nur das Urteil der 1. und 2. Instanz, sondern alle Urteile der zivilen Gerichtsbarkeit praktisch in der Luft zerfetzt hat.

Ich werde auf jeden Fall nachfragen und auch berichten.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
Zitat:»Das Jobcenter mischt sich ungeniert ins Privatleben ein«
Schikanen und Unverschämtheiten ohne Ende:
darauf kann man nur mit

Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Strafanzeigen, Anträgen auf vorbeugenden Rechschutz usw.

und zwar gleichfalls "ohne Ende" reagieren.

Jeder, der sich sowas gefallen läßt, verhält sich unsolidarisch und sollte unterstützt und motiviert werden.

Solche Verwaltungsstellen müssen im Sumpf der Reaktionen ersticken.
Wir haben schon als Verein RAinnen angeschrieben, die zu frech wurden.
Sie müssen in grenzenloses Gezanke verstrickt werden, bis ihnen das Herz steht.
Wenn ich mir vorstelle, dass der VAfK, Väterwiderstand, VfG und viele andere diese Rechtsbrecher anschreiben und sich im Auftrag des Geschädigten einschalten, dann glaube ich schon, dass denen das Wasser zu brennen anfängt ...

Bloß nicht abwarten, ob das Eine oder Andere greift, sondern in solch schlimmen Fällen immer gleich die ganze Breitseite abfeuern!

Aber es passiert leider nicht viel.
Keine koordinierte Zusammenabrbeit, keine Solidarität und keine gemeinsamen und abgesprochenen Reaktionen ...

Dabei haben wir gute Leute, die so was leisten könnten.


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#5
ICH streite mich mit dem JC u.a. gerade um 1 Eurocent, weil da so eine Amts-Pfeiffe nicht vorschriftsmäßig runden kann oder will, eigentlich weder lesen noch rechnen kann.

Problem ist, daß diese Centren oft gar nicht reagieren im Wissen, daß sich Widerspruchs- und dann SG-Verfahren endlos ziehen - wenn nicht gerade Lebensgefahr besteht.

Allerdings habe ich es schon geschafft, gerichtlich eine Bar-Auszahlung am späten Freitag Nachmittag zu veranlassen. Meine Kids wären sonst verhungert... und die Nummern der Blöd, WAZ usw. hatte ich auch schon im Zugriff... Wink


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#6
(23-12-2011, 17:57)Skipper schrieb: Problem ist, daß diese Centren oft gar nicht reagieren im Wissen, daß sich Widerspruchs- und dann SG-Verfahren endlos ziehen - wenn nicht gerade Lebensgefahr besteht.
deswegen gerade müssen wir Druck machen!
Den erreichen Einzelne nicht im erforderlichen Maße.

Wir müssen "draufhauen" und uns weniger Sorgen darüber machen, wie das von anderen verstanden wird.

Den Slogan "Kein Sorgerecht - keinen Unterhalt. Basta!" können sie (die Gegner) auslegen und verstehen wie sie wollen.
Wir haben schon dann ein gutes Stück gewonnen, wenn sie sich überhaupt damit beschäftigen.
Um das zu erreichen, müssen wir aber provozieren! Und zwar auffallend heftig!

Deinem leseunkundigen Sachbearbeiter ist Deine Reaktion vermutlich egal.

Bis er eines Morgens zu seinem Amtsleiter gerufen wird, der ihm 10 Schriftsätze von protestierenden Väterorganisationen vorlegt ....

... die er dann auch noch auf deren Internetseiten veröffentlicht wiederfindet.



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#7
Die neuste Masche ist, das bestätigt meine RAin, Antragssteller massiv zu kriminalisieren; sehr beliebt das kurz vor Weihnachten.

Da wird dann schon mal 'zumindest grob fahrlässiges' Handeln unterstellt, was nicht weniger denkt als 'vorsätzlich und in betrügerischer Absicht'.

Das eröffnet denen sofortige Zwangsmaßnahmen.

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#8
Dann erst recht! (argumentum a furtiori)
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#9
(23-12-2011, 17:40)Ibykus schrieb: und zwar gleichfalls "ohne Ende" reagieren.
Wir reagieren in jedem Einzelfall konkret, deutlich und zielgerichtet (solange der jeweilige Vater mitarbeitet). Wissen und Tun ist hier Trumph - Dummheit wird sofort bestraft von noch dümmeren BeamtenhanselInnen.

"Ohne Ende" nicht, aber Ende ist erst dann, wenn in der Familiengemeinschaft von Vater und Kindern alles das gezahlt wird, was ihnen zusteht. Wir wollen alle doch "nur was uns zusteht".

Dazu sollte man auch die Ämter (gegeneinander) nutzen:

Zitat:Fall 4
Eltern streiten um Umgang. Mutti läßt bisher Übernachtungen von Schulkind nicht zu und stänkert, der Vater habe eine zu kleine Wohnung, die eklig sei und in einer schlechten Gegend.
Auf dieser Grundlage waren wir letzte Woche beim Jugendamt und haben uns eine Bescheinigung freundlich, aber direkt erbeten. Darin steht nun: "Um Übernachtungen von [Kind] beim Kindesvater jedoch grundsätzlich regelmäßig zu ermöglichen, ist der Bezug einer Wohnung mit zwei Räumen aus sozialpädagogischer Sicht erforderlich."
Damit werden wir nun dem Vater eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt beschaffen. Wenn er im Januar keine Zusicherung bekommt, sind wir mit ER beim SG.
... das dient ja schließlich dem Kindeswohl ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
jaaa - weiter so!
Ich kenne einen Fall, bei dem dem Vater das beantragte gemSR und erweiterte Umgangsrecht abgewiesen wurde und dem jetzt mit Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Verfahrenskosten gedroht wird.
Dieser Vater hat darauf mit einem Antrag auf Erstattung der Umgangsfahrtkosten und mit einem weiteren Antrag auf Mobilitätsförderung reagiert.
Umgangsfahrtkosten werden monatl. erstattet.
Mobilitätsförderung hat er auch (zwztl. musste allerdings das LSG angerufen werden) i.H.v. 1.500 Euronen bekommen.

Wenn also wegen der familiengerichtlichen Verfahren vollstreckt werden sollte (was ich ernsthaft bezweifle), dann kriegen sie entweder nix oder ihr eigenes Geld.

Diese Deppen!
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#11
Man sollte stets gut sortieren, ob man konkret und schnell etwas für sich und die Familie erreichen will/muß oder sich gegen das System ansich 'und ohne Ende' stellt.
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#12
ich denke so klug ist jeder Einzelne schon, ohne darauf hingewiesen werden zu müssen.

Unser Problem ist nicht, wie wir Väter bremsen, sondern wie wir sie motivieren, sich zu wehren!

Wer immer nur Angst hat, er könne mit ein wenig zuviel Dampf alles verlieren, wird sich gg Willkür nicht durchsetzen.

Vor Willkür schützt übrigens auch keine Klugheit.

Ich kann mich noch so gut im Recht auskennen. Wenn der Richter nicht will, entscheidet er anders!

Das beste Beispiel ist doch der ehemalige Richter Rudolph (Cochemer Modell) selbst!
Als Anwalt hat er für seinen Mandanten nichts durchsetzen können ....

Alles spricht also dafür, dass wir es mit Vernunft, Wissen und Klugheit allein auch nicht schaffen werden.

Was aber helfen könnte ist heftig "draufhauen" und die dabei entstehenden Spritzer klug verteilen ...

Annex:
Was willst Du denn mit Deinem ein-EuroCent-Streit großes für Dich oder Deine Familie erreichen?
Paß auf, dass Dir dieser Streit nicht über den Kopf wächst (bei diesen Summen)!
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#13
Dzombie,

mir ist nicht ganz klar, was Du mir sagen möchtest.
Was genau mache ich dMn falsch?




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