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Die 'spaßige' Variante der Familienrechtsprechung
#1
in meinem SR-Verfahren geht es ja 'nur' noch um die Kosten (hier um die des erstinstanzlichen Verfahrens).
Nach der Kostenentscheidung des FamG bin ich Kostenschuldner!

Nun hatte das FamG anfangs meinen VKH-Antrag zurückgewiesen.
Die dagegen eingereichte Beschwerde führte zu Aufhebung des Beschlusses.
Man gewährte mir VKH unter Aufgabe eines Ratenzahlungsplanes.

Nachdem auch das OLG der Beschwerde zum zurückgewiesenen SR-Antrag nicht abgeholfen hatte, will man von mir Geld: der RA der KM, die Gerichtskasse und die Oberjustizkasse.

Geld habe ich aber keins, was man aber nicht zur Kenntnis nehmen will.

Man hebt also den VKH-Beschluss auf, weil ich die Raten nicht bediene.
Und man mahnt und droht mit Zwangsvollstreckung.

Das Ganze Prozedere läuft nun schon seit Wochen hin und her.
Ich stelle Anträge (Aussetzung, Niederschlagung, Aufhebung ..).
Man bescheidet mich aber nicht, sodass ich Beschwerde gg die Aufhebung des VKH-Beschlusses einlege, und meiner Begründung auch diesen Passus anhänge und die jetzt -wie nicht anders zu erwarten- von der zuständigen Rechtspflegerin der Kostenstelle dem OLG Hamm vorgelegt wurde.

Das entscheidet -der Kreis schließt sich insoweit wieder- in Sachen VKH erneut!

Die Akte ist mittlerweile zwei cm stark und mein Kopf ist vom vielen Hin- und Her-schütteln ganz schwindelig.

Wenn nun auch das OLG auf seinen Beschluss besteht wird mglw. irgendwann gg mich vollstreckt und dann festgestellt, dass ich kein Geld habe .... Big Grin

Deutscher Verwaltungsformalismus eben!
Noch immer das "hölzern pedantische Volk ..."?


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#2
Hi Ibykus,
na da haben sich ja einige an dir festgefressenWink
Ich mache auch die Erfahrung das Väter die nicht genug zahlen können nur noch Dreck in unseren Rechtsstaat Deutschland sind.Und Richter meinen mit denen kann man(n) alles machen.Dodgy

Welcome to Germany
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#3
Irgendwas müssen die Juxtiziare ja zu tun haben - und wenn eben sonst nicht genug Arbeit da ist, geht's auch so.
https://t.me/GenderFukc
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#4
@Ibikus; und meiner Begründung auch diesen Passus anhänge;..

der Passus ist meiner Ansicht zu lange und könnte gegen Dich verwendet werden, in Hinblick, Dich von amtswegen begutachten zu lassen und Dich danach in die Psychiatrie zu entsorgen.
Einen Satz im 1. Absatz würde ich auch dahingehen ändern in;

….... Ich begründe meine Beschwerde [hier eine Beschwerde, den Kostenbeschluss betreffend] aber auch damit, dass ich als nicht sorgeberechtigter Trennungsvater ungeachtet der höchstrichterlichen Rechtsprechung weiterhin in meinen Grundrechten aus Art. 6 GG verletzt bin, soweit ich als Vater, der sich redlich um die Entwicklung und Belange seines Kindes bemüht, darüberhinaus mit Kosten belastet werde, die dadurch entstehen, weil eine verhaltensoriginelle und in Ihrer persönlichen Integrität verletzte Mutter, Ihre Kränkung über vergangene Beziehungsprobleme nun darin ausdrückt, das hochgeschätzte Familiengericht für Ihre Genugtuung zu bemühen, und
sich insoweit einer kindeswohlfördernden gemeinsamen Erziehung im Lichte einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung, für mich nicht nachvollziehbar, widersetzt.

Besser wäre es ausschliesslich Absatz 1) und den letzten Absatz (vor Hochachtungsvoll) beizufügen. Den Rest dazwischen einfach weglassen. Keine Sorge, die Wirkung/ Deine Message für die Amtsträger bleibt dieselbe.

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#5
terrax schrieb:der Passus ist meiner Ansicht zu lange und könnte gegen Dich verwendet werden, in Hinblick, Dich von amtswegen begutachten zu lassen und Dich danach in die Psychiatrie zu entsorgen.
es ist ja nur ein Teil der Beschwerde für den auszuführen man mir Gelegenheit gegeben hat ich mich ja auch bedanke.

Aber was ist denn Deiner Meinung nach so unvernünftig daran, dass es eine psychiatrische Einweisung rechtfertigen könnte?
Ich finde meine Argumente recht überzeugend und prophezeihe schon jetzt, dass der 170 mit der z.zt. zugrunde gelegten ratio legis nicht mehr allzu lange Bestand haben wird.

Eine von Amts wegen angeordnete Begutachtung wäre natürlich mehr Beachtung, als ich mir erträumt hätte - ansonsten aber absurd.

HIER erscheint er übrigens noch einmal ...
.


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