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Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger?
#7
(01-01-2012, 19:08)Skipper schrieb: Ging es Dir nicht oben noch um die Kosten des Umgangs, jetzt sprichst Du von Unterhaltspflichten.Undecided

Na ich habe ja auch keine Umgangskosten mehr aufgrund des Alters meiner Kinder.

Zumindest keine, die ich von irgendeiner Stelle, außer meinen Kindern selbst, fordern könnte.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - von Camper1955 - 01-01-2012, 21:12

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