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ich glaube ich gebe auf...
#51
passt scho... war mir nur nicht sicher ob ich ab jetzt auf die auskunftspflicht des sohnemanns bgestehen kann.... denn vom jugendamt kann ich nicht mehr rausholen... kann ich drauf bestehen dass er mir auskuenfte ueber einkommen der mutter und seiner bewerbungsbehuehungen geben muss... da ich ja noch immer ohne jegliche informationen hier sitze und aktuell nur abwarten kann bis sein naechstes forderungsschreiben kommt... dem will ich gewappnet sein....

ich hab aktuell einen etappensieg eingefahren, sie wollten mir den wohnvorteil der exe vorenthalten, den hab ich mir eingefordert und hab das geschafft. so, nun sitz ich hier und weis dass demnaechst ein brief vom sohnemann kommen wird das ich dies und jenes doch bitte zahlen soll. nun, wie soll ich darauf dann reagieren: mein gedanke war - ohne auskunft, kein geld... also ich wuerde ihm nur einen brief mit einem satz schreiben: solange du deiner auskunftspflicht nich nachkommst, kann ich deiner forderung nicht entsprechen.

kann ich das so machen oder hat jemand nen anderen vorschlag? das ist jetzt ne klare frage.... hoffe das war jetzt hilfreicher...
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#52
Ich verstehe trotzdem noch nicht, was bei dir jetzt eigentlich passiert ist.
Ich wüsste jedenfalls keinen Grund, warum dein Sohn von einer Auskunftspflicht über Mutter und sich befreit sein sollte.
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#53
danke beppo, jetzt kommen wir der sache schon naeher. kurze zusammenfaasung:
jugenamt hatte gefordert ich solle 67% des anspruches uebernehmen. ich wollte 50:50 erreichen, das hab ich geschafft. so, nun will ich darauf hinaus dass ich ohne auskunft nicht zahlen werde. kann mir hierbei jemand an den karrn fahren?

zum zweiten waren diese 50;50 nun ein beweis dafuer das jugendamt und exe zusammengespielt haben und mich auf gut deutsch besch,... wollten...
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#54
Ich versteh die Frage auch nicht. In faq und thread kommt doch immer wieder klar zur Sprache, dass ein unterhaltsrechtlicher gegenseitiger Auskunftsanspruch bei Volljährigen besteht. Wieso jetzt wieder Zweifel daran?

Wie sollte das auch anders sein? Wie soll man sonst den Unterhalt berechnen können? Dazu muss man den Verdienst der Eltern und den Verdienst des Kindes kennen. Also wird der Bedarf des Berechtigten ausgerechnet und dann die Haftungsquote der Pflichtigen. Steht auch ausführlich in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien und auf praktisch allen www-Seiten, in denen Volljährigenunterhalt zur Sprache kommt.
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#55
Aber wie kommt denn das JA auf diese Quote, ohne das Einkommen der Mutter zu kennen?
Und wieso diskutierst du überhaupt mit denen? Denen haben bei einem Volljährigen nichts zu melden.
Warum glaubst du, stimmt das JA der 50:50 Quote zu?
Wissen oder vermuten die, dass Muttern mehr verdient als du?
Oder sind sie Stolz, dass sie mehr als 0 raus holen konnten?
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#56
danke beppo fuer deine aufmerksamkeit.
also JA wurde von der exe beauftragt unterhalt zu errechnen, weil kostenguenstigste loesung.
richtig ab 18 sind die raus - exe ist aber absolut amtshoerig! wenn JA nun ihr schreibt unterhalt ist 50:50 aufzuteilein dann glaubt exe fest daran "das ist dann amtlich fuer sie" JA stimmt 50:50 zu weil ich all die fakten aus sehr guten quellen kenne, JA kommt also nicht aus hab megainformanten... somit konnte ich JA auf 50:50 dreucken...
mutter hat bezahlte eigentumswohnung plus festanstellung in vollzeit plus einkuenfte aus kapitalvermoegen. Mutter haette aber gerne weiter den kindesunterhalt eines minderjaehrigen, JA wollte sie dabei unterstuetzen das durchzusetztzen, dagegen kaempfe ich grad an. anhand meiner fakten die ich kenne musste das JA 50:50 zustimmen.

nun moechte ich darauf bestehen, dass ohne auskunft kein geld fliessen wird - was koennen sie dagegen auffahren???
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#57
danke P danke beppo, das wars im grunde was ich wissen wollte: also ich kann auf auskunft bestehen!!!! sorry ich hab mich wohl kompliziert ausgedrueckt... vermutlich weil ich mich so sehr drueber gefreut hatte dass ich deren betrugsversuch aufgedeckt hatte :-) danke! also meine antwort auf ein forderungsschreiben meines sohnes wird einfach nur lauten: solange du deiner auskunftspflicht nicht nachkommst, kann ich deiner forderung nicht entsprechen.

ich moechte noch kurz anfuegen: ich war ja letztes jahr bei nem anwalt und der hatte gesagt die haftungsquote sei in ordnung: ARSCHKARTE ich hab die haftungsquote nun gedrueckt, haette ich mich auf diesen anwalt verlassen dann waer ich verlassen gewesen und haette jetzt schon richtig draufgezahlt.... hab mir vieeeeel geld gespart ohne anwalt!!

fertig.... oder??
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#58
Die Frage ist, ob du mit nicht 50:50 evtl. besser fährst.

Gibt es Grund zu der Annahme, dass sie mehr verdient als du?

Ist der Anspruch des Sohnes überhaupt gerechtfertigt?
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#59
bei den 50:50 sind keine zinsertraege drin, hab mir einen haftungsquotenrechner in excel erstellt und mit dem konnte ich das super errechnen was noch nicht beruecksichtigt wurde, auf grund meiner zahlen und informationen haben sie nun nachgegeben. alles wunderbar. nur grundsaetzlich besteht das problem dass ich aktuell OFFIZIELL NICHTS weis ob sich mein sohnemann bewirbt, was die exe verdient etc. ich habe aktuell ur informatioen aus meinen spionagequellen die stimmen.... OFFIZIELL weiss ich weder von exe noch vom sohnemann irgendwass......

der anspruch vom sohnemann ist nur gerechtfertigt weil er sich quasi bis sommer diesen jahres noch in der ORIENTIERUNGSPHASE befindet....
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#60
Dann frage ihn doch im Sommer nochmal nach seiner Situation und der seiner Mutter.

Wir können einfach nicht einschätzen ob 50% nun gut oder schlecht für dich ist.

Die Tatsache, dass 50% besser als 67% sind, besagt noch nicht, dass 50% gut ist.
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#61
ja 50:50 ist grundsaetzlich voll OK. klar ist nur dass die nachsten zwei wochen ein schreiben von der exe kommen wird ich moege doch nun den berechneten unterhalt bezahlen, dieses schreiben unterschreibt dann der sohnemann, war beim letzten mal auch schon so.

so, und hier moechte ich einfach auf seine auskunftspflicht verweisen, da ich weiss dass die exe NIEMALS moechte dass ich weiss was sie verdient und was sie auf ihren konten noch fuer kohle hat.

so, sollte ich nun gelassen auf die auskunftspflich verweisen koennen, hab ich vermutlich meine ruhe..... ein fuer allemal da es fuer die exe der HORROR waere wenn ich ueber all ihre vermoegensverhaeltnisse bescheid wuesste....

ich muss unbedingt noch hinzufuegen dass das ganze gezerre in meinem fall ein rein emotionaler krieg zwischen exe und mir ist - genau deshalb moechte die exe NIE dass ich erfahre was sie an kohle gebunkert hat. sie moechte aber unbedingt den unterhalt weiter haben den sie bekommmen hat als sohnemann noch minderjaehrig war und zur schule ging. sie hat aktuell voll den hass weil sie den unterhalt nicht titulieren liess - was ich gott sei dank vermeiden konnte ....

ich stell mir das so vor: im schlimmsten fall sitz ich vorm richter und ich sag, ich wuerde meinem sohn ja gern ne unterstuetzunng zukommen lassen, aber ich habe NICHTS, weder zeugnis, noch bewerbungsunterlagen von ihm, ich kann auch den unterhalt nicht berechnen lassen, da ich KEINE unterlagen habe..... ich wuerde ja gern aber ich weis NICHTS....

im grunde kann mir doch keiner was oder??

bin grad am staendigen nachbessern... im grunde habt ihr mir die frage ja schon beantwortet... er muss askunft geben :-) deshalb werde ich morgen in der frueh meine metallsonde mal wieder rausholen und ueber die felder ziehen zur enstpannung...
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#62
(25-02-2012, 23:31)camparso schrieb: wenn JA nun ihr schreibt unterhalt ist 50:50 aufzuteilein dann glaubt exe fest daran "das ist dann amtlich fuer sie"
Und nachts ist es kälter als draussen!

Grundsätzlich: Du hast in keinster Weise etwas anzunehmen, was das JA meint!
Scheint mir persönlich allerdings ein Kleinkrieg zu sein, den ihr beide ohne diese Behörde bewältigen könnt. Dodgy

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#63
ja das ist ein kleinkrieg den sie und aber auch mein sohnemann begonnen haben und nicht locker lassen und ich versuch das beste fuer mich zu machen. das mit dem jugendamt macht mir nix das ist nur ne "trockenuebung" um mich mit der materie vertraut zu machen... ich lass die einfach immer wieder rechnen.... aber es ist abzusehen dass die irgendwann mit nem anwalt versuchen geld zu bekommen, da sohnemann noch immer keinen ausbildungsvertrag hat.... und bis dahin ist es nicht schlecht wenn ich meine rechte kenne...

insgesamt stehe ich dem ganzen aber relativ gelassen gegenueber....
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#64
Warum schreibst du deinem Sohn nicht einfach folgendes:

Lieber Sohn.

ich würde mich sehr gerne mit dir über deine Zukunft unterhalten wie ich dich dabei unterstützen kann.
Ich will dir gerne helfen, deinen Weg zu finden und bin bereit, dir dabei auch unter die Arme zu greifen.

Ich bin soundso zu erreichen und freue mich auf ein Gespräch mit dir.


Wenn du das allerdings lieber auf dem Rechtsweg durchsetzen möchtest, so müsstest du mir deine Bedürftigkeit und deine Bemühungen um eine zügige Ausbildung schriftlich nachweisen, sowie vollständige Einkommensnachweise deiner Mutter zur Verfügung stellen.
Mit Großzügigkeit meinerseits solltest du in diesem Fall nicht rechnen.

Da ich jedoch fest davon davon überzeugt bin, dass wir diese Frage wie 2 vernünftige und erwachsene Leute unter uns klären können, freue ich mich auf ein Gespräch mit dir.
Gruss Papa.


Ich habe gerade keine Lust zu suchen, gibt es noch einen Titel?

Dann gehört noch folgender Satz hinnein:
In jedem Fall bitte ich dich, mir den alten, ungültigen gewordenen Titel über Unterhalt für Minderjährige auszuhändigen, damit ich nicht auch dafür ein Gericht bemühen muss.
Die dafür anfallenden Kosten gingen übrigens zu deinen Lasten.

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#65
danke beppo, hab ich schon gemacht! es kam keine reaktion!!! titel gibt es keinen!
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#66
Dann würde ich nichts tun, bis er dir die erforderlichen Unterlagen und Nachweise liefert.
Nicht die Mutter und nicht das JA.
Die sind für dich Personae non grata.
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#67
yep! hast du vollkommen recht und genauso werd ich es machen! danke dir!
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