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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#33
sorglos schrieb:In dem Alter geht ohne die Kooperation der Kimu so gut wie gar nichts. Gerichtlich bringt gar nichts außer Kosten.
Wer Umgangsforderungen, die von der KM bekämpft werden, von den ihm mglw. entstehenden Kosten abhänig macht, hat natürlich vvh ein handicap.

sorglos schrieb:Ich habe est kürzlich mit einem Vater bei einem 15monatigen Kind durch eigenen Antrag bei Gericht und ohne Anwalt den Übernachtungsumgang durchgesetzt,
was also spricht gegen einen regelmäßigen Kontakt/ Umgang mit einem Säugling?

§ 1684 BGB spricht von einem "Kind"!
Ein Säugling ist ein Kind!
Also besteht ein Umgangsrecht bei einem Säugling (was übrigens in der Rechtsprechung völlig unstrittig ist). Einfacher geht's doch bald gar nicht.

Alles, was O. zum jetzigen Zeitpunkt durchsetzt, wird ihm später hilfreich sein. Dagegen wird die KM ihr konfrontatives Verhalten zu einem späteren Zeitpunkt noch versuchen zu intensivieren, indem sie sich dem Umgang mit der Begründung entgegen stellt, das Kind müsse erst langsam und behutsam an den Vater gewöhnt werden (und sie wird es nicht schwer haben, Gründe zu erfinden, mit denen sie den Umgang vollumfänglich zu verhindern versucht.

sorglos schrieb:aber bei einen Stillkind ist das chancenlos. ...
mit Deiner Einstellung hat er keine Chancen - das ist schon klar.

Erst wenn man bereit ist seine Ansprüche unabhängig vom Verhalten der KM und unabhängig vom mütterfreundlichen Wohlwollen der Familiengerichte zu erstreiten, bestehen Chancen.
Warum sollen Väter aus vorgenannten Gründen darauf verzichten?
Auf diese Weise zementiert man das Unrecht und gibt der KM eine Steilvorlage für einen Einstieg in spätere Verfahren, die wegen ihrer Umgangsbokotte notwendig werden.

sorglos schrieb:Aber auch das war gute Vorarbeit, gute Bedingungen und kein bißchen Holzhammer .....
Wie man in den sehr unterschiedlichen Einzelfällen vorgeht, kommt immer sehr auf die konkreten Umstände an.
Eine Reduktion auf Holzhammer: ja oder Holzhammer: nein, kann nicht funktionieren.
Richtig ist jedenfalls immer: auf Umgangsverhinderungen einer KM muss sofort reagiert werden. In der Regel mit einem Eilantrag bei Gericht. Und wer sich anfangs (das ändert sich ja im Laufe der Zeit) dort noch nicht auskennt, sollte einen Anwalt beauftragen!

sorglos schrieb:Hier müssen andere Wege gefunden werden, eine minimalste Kooperation der Kimu zu erreichen.
meine 90-jährige Mutter formuliert das immer anders: vertragt euch! Rolleyes


p schrieb:Wer schon Vernichtungsaktionen mit Hilfe der Polizei gegen mich startet,....
ich kann nach den Erklärungen des O. zur "Verpflichtung" seines Auftraggeber wirklich keine Vernichtungsaktion der Polizei sehen. Und nachdem, wie sich O. zu dem 'Vorfall' ursprünglich geäußert hatte, habe ich meine Zweifel daran, ob eine "Drohung" vorliegt, wenn dem Zeugen, der polizeilich vernommen werden soll, erklärt wird, dass er schriftlich vorgeladen werden kann ....
Hier scheint mir die Wortwahl doch sehr emotionsgetragen mit Blick auf einen immerhin ein ganz normalen Vorgang.
Ich frage mich auch, woher er wissen will, dass die StA, ohne deren Anweisungen die Polizei in der Regel nicht tätig wird, "gar nicht involviert war".

Das:
orphelio schrieb:Das Jugendamt hat die KM jetzt aufgefordert, verbindliche Vorschläge für einen ersten Kontakt zwischen Vater und Kind zu machen. Mir wurde versichert, dass ich das Kind spätestens im Frebruar sehe...
glaube ich von vornherein nicht und bereitet mir wesentlich größere Schwierigkeiten.

Denn mit der Einschaltung des JA bestehen alle Voraussetzungen, dass der Umgangsanspruch des Vaters verzögert wird, was -wie ich oben schon beschrieben habe- fatale Auswirkungen auf dessen Durchsetzung und Umfang überhaupt haben wird.

Ich bin schon gespannt, wie ein JA es anstellt, dass ein Vater 'termingerecht' Umgang mit seinem Kind erhält, wenn die KM nicht will ....







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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Ibykus - 20-01-2012, 16:51

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