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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#36
Dass das Verhalten der KM unnormal ist, mag ich noch nachvollziehen ...
Obwohl ich ihnen (denen, um die es regelmäßig geht) mittlerweile alles zutraue!

Ansonsten:
Bei der StA geht eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltsplficht ein.
Keiner von uns weiss, wie die begründet wurde.
Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören.

Solange es den 170 StGB gibt, so lange ist das ein ganz normales Verhalten, zu dem es vernünftigerweise kaum Alternativen gibt.

Die Frage, die dahinter steht, ist ja immer, was wird dem StA zum Fressen hingeworfen!?

Ermitteln kann er nur immer bei hinreichendem Tatverdacht (der sich eben auch aus den Vorwürfen ergeben kann). Bestätigen diese sich nicht, wird das Verfahren eingestellt.

Ich streite ja nicht ab, dass das ärgerlich für uns Väter ist.
Aber die von O. verwendete Wortwahl, mit denen er seine Vorwürfe begründet (und in diesem Fall auch Deine), kann ich nicht nachvollziehen.

Der 170 muss weg.
Das zu besorgen sehe ich als unsere Aufgabe an.
Dazu ist es grundsätzlich auch erforderlich, die StA anzugreifen und zu kritisieren.

Und ich bin der Letzte, der sich daran nicht gerne beteiligt.
Aber dazu muss ich mehr Informationen haben, dass die, die mir bislang dazu von O. zur Verfügung gestellt wurden.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Ibykus - 20-01-2012, 19:46

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