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Einem Richter platzt der Kragen
#1
Weimar. Er (der Richter) sähe den Mann, der seinem 17-jährigen Sohn seit Jahren und trotz bereits früher angedrohter Strafen den regelmäßigen Unterhalt verweigert, am liebsten hinter Gittern.

In seine Verhandlung am Dienstag ging er ohne Verteidiger, ohne Akten und nahezu ohne Vorbereitung. Richter Näser machte daher bei K. "das typische Verhalten von jemandem, der sich seiner Verpflichtung entziehen will" aus. Er kennt K. schon aus einer Unterhaltsverhandlung vor drei Jahren.

Quelle

Ist schon blöd für den Richter, wenn ein Unterhaltsschuldner sich selbst verteidigt und den Richter durch eine schlechte Vorbereitung nicht beachtet und es dem Unterhaltspflichtigen wurscht ist.
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#2
cooler typ der hat nerven - nicht der richter...
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#3
(21-01-2012, 17:16)camparso schrieb: cooler typ der hat nerven - nicht der richter...

Richter und das arme "Schwein" kannten sich von einem früheren Unterhaltsprozess. Der Unterhaltsschulder wusste schon, warum eine Vorbereitung völlig sinnlos ist. Und er hat den Richter persönlich voll getroffen. Er hat sich also doch Gedanken gemacht Big Grin

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#4
Wie soll er denn mit einem Anwalt auftauchen, wenn er pleite ist? Glaubt der Richter dass es Anwälte neuerdings schon als kostenlose Dreingabe gibt, wenn man sich von seinen unpfändbaren Hungercents ein Pfund Kartoffeln bei Aldi kauft?
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#5
Im uebrigen sind 2700 Franken sehr wenig als Lohn. Abzueglich Grundsicherung und Qellensteuer sind das netto ca. 2000 Franken, abzueglich Zimmer bleiben ihm vielleicht 1100 Franken. Das reicht zum Leben auf sehr niedrigen Niveau. Das wird er gemerkt haben.
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#6
Solche Artikel dienen doch vorrangig der Einschüchterung von anderen Vätern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
(21-01-2012, 19:20)sorglos schrieb: Solche Artikel dienen doch vorrangig der Einschüchterung von anderen Vätern.

Als ich das las, habe ich mich aber amuesiert. Nicht weil ich keinen Respekt vor dem hohen und wichtigen Richteramt habe, sondern dass es dem Unterhaltspflichtigen voellig wurscht war. Genau deswegen hat der Richter in der nicht unwichtigen Robe einen Anfall bekommen.
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#8
Beate K. tut seit vielen Jahren das, wozu Richter Näser den vor ihm sitzenden K. gerne verdonnern würde: !sich jeden Euro für den Sohn vom Mund absparen!

Klar der Junge muß auch die beste Ausbildung genießen, schließlich bringt ein späterer hochbezahlter Job auch dicke Steuergelder!
Und der Richter braucht ja schließlich auch mal wieder in Zukunft ne Gehaltserhöhung...Smile.

quasi: den Pleite Elektroinstallateur lieber noch ganz ruinieren und damit zukünftig Staatsbediensteten Gehälter / äh Steuereinnahmen sichern...Tongue

Beim nächsten mal Knast! Wird da drin schon so gut bezahlt?
oder warum sehe er ihn lieber gleich hinter Gittern ???
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#9
Der Mann geht nicht ins Gefaengnis. Wegen dem 170er gehen pro Jahr zwischen 0 und 5 Maenner in den Bau. Da liegt die Wahrscheinlichkeit praktisch bei Null.
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#10

Klar - bei dem 17 jährigen wird er jetzt die Auflage haben 1 Jahr zu zahlen - und dann ist alles Schnee von gestern.

Das wirklich amüsante kann sein, so eine Verhandlung selbst zu erleben - aber das wird dir ja wohl erstmal noch entgehen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
(21-01-2012, 20:06)sorglos schrieb: Das wirklich amüsante kann sein, so eine Verhandlung selbst zu erleben - aber das wird dir ja wohl erstmal noch entgehen.

Ich bin doch kein Straftaeter!
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#12
Aber falls ich mal doch vor einem Strafrichter stehen sollte, dann muss der Richter aber echte Nerven haben. Der Staatsanwalt braucht Stunden um dem Richter ueber meine Aktivitaeten zu berichten ... aber auch das kann witzig sein.
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#13
(21-01-2012, 20:33)Exilierter schrieb:
(21-01-2012, 20:06)sorglos schrieb: Das wirklich amüsante kann sein, so eine Verhandlung selbst zu erleben - aber das wird dir ja wohl erstmal noch entgehen.

Ich bin doch kein Straftaeter!

In der Verhandlung bist du das immer noch nicht - nur ein Mutmaßlicher...

Also ich war kein Straftäter weder vor, noch in, noch nach der Verhandlung. Zur Zeit bin ich auch offiziell kein Mutmaßlicher.Angel Aber man kann nie wirklich alles wissen. Ist mir auch egal, denn als Vater ist das nicht relevant.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
Da bist Du also auch von den Guten? Oder hat der Staatsanwalt nur nichts beweisen koennen Big Grin ?
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#15
Warum sollte ich mir jetzt was ausdenken, nur um Fragen beantworten zu können, auf die nur der Staatsanwalt eine Antwort weiß.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
War doch mehr ein Spaesschen Smile
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#17
Der Mann hat doch vollkommen recht; in diesem Staat ist es doch eh sinnlos;
und den Anwalt hat er sich gespart
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#18
(21-01-2012, 20:52)Exilierter schrieb: War doch mehr ein Spaesschen Smile
Ganz meinerseits. Doch, Spässchen muss sein. Also meine erste Verhandlung war bisher schon einer der Höhepunkte in meinem Zahlvater-Dasein.

In der Kurzfassung (ohne dass ich die wörtliche Übereinstimmung mit dem protokollierten, mir nicht bekannten, bei dem Gericht archivierten, offiziellen Sitzungsprotokoll zusichern könnte):

Mit Aufruf begab ich mich auf den vorgesehenen Platz. Gegenüber nahm der Staatsanwalt Platz. Im für die Öffentlichkeit vorgesehenen Bereich hatten einige Bekannte und mein Kind sowie 2-3 nicht näher identifizierte Staatslehrlinge Platz genommen. Die Hauptzeugin musste draussen warten, äh sitzen bleiben. Es war ein sehr heißer Sommertag und vom Gerichtssaal aus hatte man direkte Aussicht auf den Gefängnisinnenhof, wo einige Häftlinge beim Sport waren oder sich mit nacktem Oberkörper sonnten.

Der Richter kam rein und eröffnete die Veranstaltung.

Er befragte mich zu meinen Personalien.
Richter: Welchem Beruf gehen Sie derzeit nach?
Ich: Väterfreiheitskämpfer
(ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube mich an Veränderungen in den Gesichtszügen von Richter und Staatsanwalt zu erinnern)
Richter: Na gut, dann frage ich Sie, welche Berufsabschlüsse Sie haben?
Ich: (beantwortete das selbstverständlich ebenso wahrheitsgemäß)

Sodann erklärte ich mich zur Sache äußern zu wollen und beantragte einen Pflichtverteidiger. Der Richter unterbrach die Verhandlung und zog sich (ich will nicht sagen fluchtartig) in sein Zimmer zurück. Als er zurückkam (ich weiß gar nicht was er dort gemacht hat) verkündete er, dass der Antrag abgelehnt sei, weil das in Aussicht stehende Strafmaß dies nicht rechtfertige. (Das hatte ich mir zwar schon vorher gedacht, aber darum ging es mir ja nicht).

Danach verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Es gäbe einen Unterhaltstitel und ich hätte bei soundsoviel Einkommen diesen nicht bezahlt, usw. ....

Der Richter wandte sich nun erneut an mich:
Richter: Was sagen Sie zu dem Sachverhalt?
Ich: Ich war nicht leistungsfähig. Also ich hatte Fahrtkosten von .... zur Arbeit an x Tagen mal x Kilometer mal x, und ich hatte außerdem .... Euro Umgangskosten. Im übrigen liegt hier eine Verwechselung vor. Wenn Sie das angebliche Einkommen mit den regelmäßigen Zahlungseingängen auf den Bankdokumenten vergleichen, drängt sich mir der Eindruck auf, dass hier brutto mit netto vertauscht wurde.
(erneut glaube ich mich in dieser Situation an Veränderungen in den Gesichtszügen von Richter und mehr noch des Staatsanwaltes im unteren Gesichtsbereich erinnern zu können)

Der Staatsanwalt versuchte noch irgendwas mit "Auto bei der Steuer absetzen" oder so in deutlich weniger sebstbewußtem Ton zu sagen, aber im wesentlichen war damit die Veranstaltung gelaufen....

Der Richter fragte mich: Wie ist es denn heute?
Ich: Ich kann nach §11 .... Nr 7 SGBII den Kindesunterhalt von meinem niedrigen Einkommen absetzen und aufstockend dann wieder mehr kriegen.....

Da wollte der Richter das alles nur noch zu Ende bringen. Zum Abschluß bat der Richter die Hauptzeugin herein, um den Verfahrensstand zu verkünden:
Eingestellt, Kosten zu Lasten der Staatskasse.
Die Hauptzeugin begann daraufhin in einer der Würde eines deutschen Gerichts nicht angemessenen Form auf den Richter einzureden.....

Dies habe ich nicht mehr vollständig mitgekommen, weil ich da schon wieder zu meinem Kind unterwegs war, um den gemeinsamen Sommertag zu geniesen. Auch wenn es ein wenig Streß war und wir deswegen einen halben Badetag versäumt hatten, so hatte diese Verhandlung doch für mich den unschätzbaren Vorteil, dass mein Kind selbst erleben konnte, wie sich die jahrelangen boshaften Bemerkungen der Kimu in Luft auflösten. Ich betrachte das auch als einen Teil der notwendigen politischen Bildung meines Kindes, zur der sicher auch mal der Besuch eines echten Gerichtsverfahrens gehört.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#19
Sehr interessant Deine Geschichte. Da war die Beweiskraft aber mehr als schwach vom Staatsanwalt.
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#20
Seitdem trinke an jedem Jahreswechsel ein klitzekleines extra Gläschen Sekt auf diesen Amtsträger.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#21
(21-01-2012, 22:35)sorglos schrieb: Seitdem trinke an jedem Jahreswechsel ein klitzekleines extra Gläschen Sekt auf diesen Amtsträger.

Ich wuerde Dir Doppelmagnum empfehlen Smile

[attachment=558]

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#22
Ich wusste bis vor kurzem noch nicht, dass man von Champagner einen absolut schwebenden Rausch bekommen kann. Und er haelt ziemlich lange an und es gibt keinen Absturz wie bei Wodka oder Gin.
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#23
um mal auf den fall zurückzukommen: bei 2700 franken einkommen im monat reicht das für schweizer arbeitnehmer allenfalls für einen gelegentliches piccolo. bei den preisen der eidgenossen kann mit umgerechnet 2200 Euro/monat (brutto!) nicht so die riesensprünge machen. was übrigens auch sehr bemerkenswert ist: sohnemann soll hochbegabt sein und da die familie irgendwo auf dem platten land wohnt muss er also im internat verstaut werden. da hätte es sicher preiswertere möglichkeiten gegeben dem jungen mann die schulbilkdung zukommen zu lassen, mit der er später aus eigenen antrieb flügge werden kann.
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#24
Er hätte auf die Provokationen des Richters auch so antworten können:
-Tja Herr Richter, wenn ich so viel wie Sie verdienen würde, hätte ich auch nix dagegen, die paar Euronen an die Alte zu zahlen, denn da bleibt garantiert noch viiieeel übrig, oder habe ich recht??
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#25
Das ist doch kein Einzelfall mit dem Richter! Habe den Mist am eigenen Leib erlebt. Der Richter war genauso selbstherrlich und fragte :

- Warum haben Sie denn die Unterlagen über Ihre Zahlungen nicht dabei?
- Antwort :"Weil ich sie schon im Vorverfahren zugesendet habe und sie vor ihnen liegen."

Leider hat mich der A... ran gekriegt, in dem er behauptet hat, dass Er einen Rechtsmittelverzicht erklärt hätte, der mir nie zu Ohren kam.
Bin ja dann auch verurteilt worden. Gleiche PiPaPo wie oben. Bewährungshelferandrohung, Bewährungszeit 3 Jahre oder Knast 3 Monate, 10 Bewerbungen pro Monat etc.
Bei dieser meiner ersten Verhandlung hat Er mich noch verarscht. Das Urteil nehmen alle Amtsrichter für Jeden und wissen schon vor dem Verfahren das sie es so fällen.

Nach dem Verfahren : Beschwerde beim LG - Abgelehnt (wegen der Sache mit dem Rechtsmittelverzicht)
Dann Beschwerde beim OLG : Abgelehnt. Mit der Begründung : Selbst die Aussage des Staatsanwaltes, sei hier - egal wie sie ausfällt in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Aussage des Richters - irrelevant.
Daraufhin habe ich nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Liegt schon vor.

Musste grinsen bei dem Fall mit dem 17-jährigen. Und da stellen die den armen Kerl noch als Täter hin. Mir ging es, wie gesagt, genau so.
Also habe ich den Richter angezeigt wegen Rechtsbeugung und Nötigung.
Abgelehnt
Beschwerde eingelegt
Abgelehnt
Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage
Abgelehnt
Dienstaufsichtsbeschwerde
Nix mehr gehört

Dann habe ich mit geteilt, das war ca. Aug/Sept. 2011, dass ich weiterhin meinen Teil (unter dem zu zahlenden Mindestunterhalt) leiste.
- keine Bewerbungen vorlege, da ich selbständig sei
- keinen Bewährungshelfer auf suche
- und nichts am Status mehr ändere, es sei denn man wolle, dass ich endlich 3 Mon. auf Staatskosten auch einmal wohlverdienten Urlaub bekomme
- mit dem Richter kein Wort mehr reden werde.

Bis heute nichts mehr gehört.

Nun läuft eine neue Unterhaltsabänderungsklage (seitens Campers Anwalt) und Klage auf Umgang (weil Exe die Kinder nicht raus rückt). Laß ich halt jetzt einfach mal laufen.

Ach ja und die Brutto/Netto Geschichte ist auch bekannt. Dazu schrieb ich in der Dienstaufsichtsbeschwerde :
Der Richter XXX kann Brutto und Netto nicht unterscheiden und weiterhin keine Gewinn- und Verlustrechnungen lesen. Dies gehört zum Grundwissen eines jeden Berufsschülers im ersten Ausbildungsjahr.
Weiterhin steigt ihm die Faulheit aus allen Poren des Talars, da Er nicht einmal vor ihm liegende Unterlagen sichtet.

Nix mehr gehört ... ^^ (Ich warte jeden Tag drauf....)
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