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Einem Richter platzt der Kragen
#26
(23-01-2012, 14:12)Nappo schrieb: - Warum haben Sie denn die Unterlagen über Ihre Zahlungen nicht dabei?
- Antwort :"Weil ich sie schon im Vorverfahren zugesendet habe und sie vor ihnen liegen."
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied. Was du preisgibst, wird dir zugerechnet. Ich folgte von Anfang an den auf Gandhi zurückgehenden "Prinzipien der Nichtkooperation". Ich habe nie reagiert, nie etwas geschickt, nie mich eingelassen, nie mich zur polizeilichen Vorladung bequemt. Nicht-Reaktion ist nicht verboten. Ich habe nur wenige Tage vor der Hauptverhandlung Akteneinsicht genommen. Und in der Verhandlung habe ich eine Meinung geäußert (Den Angeschuldigten trifft keine Wahrheitpflicht - aber alles was er äußert, muss er sich zurechnen lassen).
Dadurch gingen alle Fehler in den Akten, gegen meinen Willen beschafften Unterlagen oder Vorladungsprotokollen von Dritten letztlich zu meinen Gunsten. In dubio pro reo. Die Beweispflicht liegt beim StA.

Zitat:Das Urteil nehmen alle Amtsrichter für Jeden und wissen schon vor dem Verfahren dass sie es so fällen.
Das mag schon sein. Das kann man wissen, mindestens wenn man hier ein wenig gelesen hat. Und wenn in der Hauptverhandlung unter den Augen der Öffentlichkeit so massive Zweifel aufkommen, dann tun sie sich schon ein wenig schwer. Angel

Und für den Fall, dass es weitergeht: Mir egal. Wenn der Staat gegen mich Gewalt anwenden will, muss ich das zur Kenntnis nehmen. Aber ich muss nicht kooperieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#27
Fritz Teuffel hat sogar in den Gerichtssaal geschissen; die richtige Reaktion
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